Update Offene Sprechstunde 2023

Hintergrund

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hat der Gesetzgeber die extrabudgetäre Vergütung der Leistungen bei Neupatienten abgeschafft. Nach Berechnungen des Zentralinstituts für Kassenärztliche Versorgung entfielen 80 % des extrabudgetären Umsatzes auf Leistungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).

 

Die Terminvermittlung durch Hausärzte dürfte in der Gynäkologie genau wie die Terminvermittlung durch Terminservicestellen eine vernachlässigbare Bedeutung haben. Nachdem die offene Sprechstunde in der Vergangenheit auch in der Gynäkologie eher zögerlich umgesetzt wurde, rückt diese bei Budgetüberschreitung und geringer Restwertvergütung jetzt in den Fokus. Hier gibt es aber erneut Fragen und Unsicherheiten, insbesondere zum Effekt der Bereinigung. Diese möchten wir in diesem Beitrag adressieren.

Die Regelungen der offenen Sprechstunde 2023 im Überblick

*ausgenommen Leistungen des Kap. 32 Labor, extrabudgetäre Vergütung nach einer anderen Systematik

 

Für die Praxis:

Für die einzelne Praxis hat sich 2023 hinsichtlich der Regelungen und der Umsetzung der offenen Sprechstunde nichts geändert!

Bereinigung

Der Gesetzgeber hat für TSVG-Leistungen eine sog.Bereinigungder Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) um die im Rahmen der offenen Sprechstunde abgerechneten Budgetleistungen vorgesehen. Diese erfolgte bereits

  • Q3 2019 bis Q3 2020 und
  • Q3 2021 bis Q4 2022.

Deshalb hält sich hartnäckig die Überzeugung, dass sich durch die Bereinigung der Aufwand der Abrechnung von Patienten im Rahmen der offenen Sprechstunde nicht lohne bzw. sogar zu einem unkalkulierbaren Budgetverlust führe.

Bereinigung der offenen Sprechstunde 2023

Mit dem GKV-FinStG beginnt nun eine dritte, jetzt unbefristete Bereinigungsphase für die Leistungen in der offenen Sprechstunde. Im Gegensatz zu den früheren Bereinigungszeiträumen sieht das Gesetz jetzt nur eine Bereinigung desabgerechneten PunktzahlvolumensderFachgruppevor, wenn dieses mehr als3 %über der abgerechneten Leistungsmenge des Vorjahresquartals liegt. Durch die Bereinigung sinkt deshalb wie bisher auch die MGV der Arztgruppe und damit auch anteilig des einzelnen Arztes.

Für die Praxis:

  • Die Bereinigung erfolgt auf Ebene derFachgruppe.
  • Die Fallzahl der Patienten in der offenen Sprechstunde deseinzelnen Arztesspielt bei der Bereinigung keine Rolle.

Eine darüberhinausgehende individuelle Bereinigung des arztbezogenen Budgets, z.B. als RLV/QZV, Praxisbudgets, Punktzahlvolumens, ist nicht vorgesehen.

Offene Sprechstunde unter Beobachtung

Die Möglichkeiten der offenen Sprechstunde sollten auch auf dem Hintergrund betrachtet werden, dass im GKV-FinStG bereits vorgesehen ist, dass die extrabudgetäre Vergütung der offenen Sprechstunde ohne ausreichenden Versorgungseffekt ab 2025 das gleiche Schicksal ereilt wie die Neupatientenregelung 2022. Sie wird gestrichen.

Fazit

Für die Bewertung der offenen Sprechstunde müssen zwei Perspektiven auseinandergehalten werden:

  • Perspektive der einzelnen Praxis
  • Perspektive der Arztgruppe

 

Für die einzelne Praxis sollten die Patienten ohne Termin, insbesondere bei Budgetüberschreitung und niedriger Restwertvergütung, als offene Sprechstunde markiert und abgerechnet werden. Die Budgetüberschreitung kann in vielen Fällen reduziert und eine volle Honorierung der Leistungen erreicht werden. Insgesamt sollte der extrabudgetäre Mehrumsatz durch die Leistungen der offenen Sprechstunde die Absenkung des Praxisbudgets mehr als ausgleichen.

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