F32 oder die Krux mit der Psychosomatik - Teil 3

Viele Patientinnen gehen häufiger mit gesundheitlichen Fragestellungen zu ihrem Gynäkologen als zum Hausarzt. Vor diesen Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die Gynäkologen häufig auch bei psychosomatischen Störungen behandeln. Die beiden Gebührenordnungsnummern (GNR) der Psychosomatik, 35100 und 35110, sind wichtige honorarrelevante Leistungen und hinreichend bekannt.

 

Dennoch gibt es immer wieder Unsicherheiten in Bezug auf Kodierung der Behandlungsdiagnosen, Leistungserbringung und Dokumentation. Hinzu kommt, dass diese Leistungen oftmals zu Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und Plausibilität führen. Daher haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Knackpunkte in der Umsetzung noch einmal zusammengefasst.

Teil 3: Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen – GNR 35110

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