F32 oder die Krux mit der Psychosomatik - Teil 1

Viele Patientinnen im mittleren Alter gehen häufiger zu ihrem Gynäkologen als zum Hausarzt. Vor diesen Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die Gynäkologen häufig auch psychosomatisch versorgen. Die beiden Gebührenordnungsnummern (GNR) der Psychosomatik, 35100 und 35110, sind wichtige honorarrelevante Leistungen und hinreichend bekannt.

 

Dennoch gibt es immer wieder Unsicherheiten in Bezug auf Kodierung der Behandlungsdiagnosen, Leistungserbringung und Dokumentation. Hinzu kommt, dass diese Leistungen oftmals zu Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und Plausibilität führen. Daher haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Knackpunkte in der Umsetzung noch einmal zusammengetragen.

Teil 1: Grundlagen der Psychosomatik

Fachgruppen-Durchschnitt

Manchmal hört man, dass eine Praxis z.B. nur die 35100 ansetzt und die 35110 aus unterschiedlichen Gründen komplett meidet. Praxen, die so abrechnen, sollten die Vorgehensweise noch einmal kritisch prüfen. Konzentrieren Sie sich ganz auf eine der beiden Ziffern, kann dies zur Folge haben, dass der Fachgruppendurchschnitt massiv überschritten wird. Eine Prüfung der Abrechnung auf Plausibilität und/oder Wirtschaftlichkeit ist in diesem Fall möglich bzw. wahrscheinlich.

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Prüfzeit

Beide Ziffern sind mit je 15 Minuten im Tagesprofil belegt und haben damit eine relativ hohe Prüfzeit. Hier kann es ohne Steuerung leicht zu Problemen kommen, insbesondere wenn die Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung mit anderen „Zeitfressern“ z.B. Vorsorgen oder Besuchen kombiniert werden.

Steht eine Prüfung ins Haus, kann auch die Dokumentation und die Diagnosesetzung geprüft werden. Sie sollten von daher auch beachten, dass ein übermäßiger Gebrauch von den gleichen F-Diagnosen oder immer den gleichen Textbausteinen in den Patientenakten unglaubwürdig ist und bei den Prüfgremien den Verdacht einer pauschalen Nutzung aufkommen lässt.

Fachgruppen-Durchschnitt

Manchmal hört man, dass eine Praxis z.B. nur die 35100 ansetzt und die 35110 aus unterschiedlichen Gründen komplett meidet. Praxen, die so abrechnen, sollten die Vorgehensweise noch einmal kritisch prüfen. Konzentrieren Sie sich ganz auf eine der beiden Ziffern, kann dies zur Folge haben, dass der Fachgruppendurchschnitt massiv überschritten wird. Eine Prüfung der Abrechnung auf Plausibilität und/oder Wirtschaftlichkeit ist in diesem Fall möglich bzw. wahrscheinlich.

Prüfzeit

Beide Ziffern sind mit je 15 Minuten im Tagesprofil belegt und haben damit eine relativ hohe Prüfzeit. Hier kann es ohne Steuerung leicht zu Problemen kommen, insbesondere wenn die Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung mit anderen „Zeitfressern“ z.B. Vorsorgen oder Besuchen kombiniert werden.

Steht eine Prüfung ins Haus, kann auch die Dokumentation und die Diagnosesetzung geprüft werden. Sie sollten von daher auch beachten, dass ein übermäßiger Gebrauch von den gleichen F-Diagnosen oder immer den gleichen Textbausteinen in den Patientenakten unglaubwürdig ist und bei den Prüfgremien den Verdacht einer pauschalen Nutzung aufkommen lässt.

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