F32 oder die Krux mit der Psychosomatik - Teil 2

Dennoch gibt es immer wieder Unsicherheiten in Bezug auf Kodierung der Behandlungsdiagnosen, Leistungserbringung und Dokumentation. Hinzu kommt, dass diese Leistungen oftmals zu Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und Plausibilität führen. Daher haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Knackpunkte in der Umsetzung noch einmal zusammengefasst.
Teil 2:Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände – GNR 35100
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Quellen:
- EBM der KBV https://www.kbv.de/html/online-ebm.php
- Psychotherapierichtlinie https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2400/PT-RL_2020-11-20_iK-2021-02-18.pdf