GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – keine Neupatientenregelung, aber Renaissance der Termin-Service-Stellen?

Der Deutsche Bundestag hat das umstrittene Spargesetz von Prof. Lauterbach passieren lassen. Damit ist trotz lautstarker Proteste der niedergelassenen Ärzteschaft die seit 2019 existierende Neupatientenregelung Geschichte. Etwas scheint der Protest aber auf die letzten Meter doch noch bewirkt zu haben. Die Ampel-Fraktionen haben einen Änderungsantrag eingebracht, der doch eine gewisse Incentivierung der Behandlung neuer Patienten mit sich bringt.

Geplant ist ein Stufenmodell für die zeitnahe Behandlung nach Terminvermittlung entweder durch die Ter­minservicestellen (TSS) oder durch die Hausarztvermittlung eines dringenden Facharzttermins. Hier sieht das Gesetz die folgende Neuregelung vor:

*VP = Versichertenpauschale, GP = Grundpauschale

Der Gesetzgeber hat damit den Rahmen gesetzt, die näheren Einzelheiten zur konkreten Höhe der Zuschläge sowie weiterer Ausführungsbestimmungen muss der Bewertungsausschuss beschließen. Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Die Neuregelung soll zudem halbjährlich, erstmals im September 2023, evaluiert werden.

Welche Bedeutung die Neuregelung für die ärztliche Vergütung tatsächlich haben wird, darüber gehen die Ansichten unter den Akteuren weit auseinander. Die Koalition geht von Mehreinnahmen im niedrigen dreistelligen Millionenbereich aus. In der Konsequenz könnte die Zahl der vermittelten Patienten von 900.000 auf bis zu zehn Millionen steigen.

Ganz anders fällt die Einschätzung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) aus. Hier sieht man durch den Wegfall der bisherigen Neupatientenregelung einen deutlichen Negativanreiz.

Nach einer ersten Einschätzung des ZI geht man davon aus, dass sich der bisherige Mehrumsatz durch Neupatienten bei gleicher Vermittlungsfrequenz von ca. 400 Millionen EURO auf etwa 4 Millionen EURO reduzieren wird.

Welchen Effekt die Neuregelung tatsächlich entfalten wird, hängt entscheidend davon ab, ob die niedergelassene Ärzteschaft bereit ist, das Terminmanagement und damit die gesamte Praxisorganisation erheblich anzupassen. Auf Seiten der KV wären bei einer deutlichen Zunahme der Vermittlungsfälle die Kapazitäten der TSS aufzustocken. Dies wäre auf jeden Fall mit Mehrkosten verbunden, die wiederum die niedergelassene Ärzteschaft zu schultern hätte.

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