Quartalsabrechnung – Haben Sie auch nichts vergessen?

Mit dem Wegfall der Neupatientenregelung fällt ein erheblicher Anteil extrabudgetärer Leistungen wieder ins Budget. Neue Leistungen sind zum Jahresbeginn nicht in den EBM gekommen, der Orientierungspunktwert ist zwar leicht gestiegen, aber die Inflation und die Personalkosten fressen diese Erhöhung wieder auf.

Aus diesem Grund ist es wichtig, sich die Quartalsabrechnung noch einmal genau anzuschauen und konsequent jede Leistung, die erbracht wurde, auch abzurechnen. Die Erfahrung zeigt ebenfalls, dass bestimmte Leistungen für Patientinnen indiziert und geeignet wären, die immer wieder vergessen werden.

So kommt es nicht selten vor, dass gynäkologische Praxen jedes Quartal mehrere Tausend Euro an Standardleistungen nicht erbringen oder nicht abrechnen, obwohl die entsprechenden Patientinnen alle Voraussetzungen für die Abrechnung erfüllen und die Leistung selbst nicht aufwändig ist.

Beratung zur Empfängnisregelung

Dies ist eine gängige Leistung in der gynäkologischen Praxis, ganz gleich ob mit oder ohne Untersuchung. Die Leistung umfasst typischerweise auch die Wiederholungsberatung z.B. bei Problemen mit der „Pille“ oder der Spirale oder auch ein erstes orientierendes Gespräch ohne Untersuchung. In diesen Fällen wird die Leistungsabrechnung selten vergessen.

Häufig wird diese Leistung aber auch im Rahmen der Krebsvorsorge „mitgemacht“. Da die Beratung zur Empfängnisregelung aber nicht die primäre Leistung bei diesem Arzt-Patienten-Kontakt ist, wird die Abrechnung dieser Leistung häufig vergessen.

Denken Sie auch bei Patientinnen, die aufgrund akuter Beschwerden kommen, an die Beratung oder fragen Sie gezielt nach, wenn die Patientin ansonsten regelmäßig bei Ihnen in der Praxis ist.

Erfahrungen zeigen, dass Praxen bei konsequenter Nutzung dieser Leistungen ca. 1.000 - 1.500 EUR zusätzliche Umsätze generieren können. Insbesondere in KVn, in welchen diese Leistungen QZV (qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen) sind, kann damit zusätzlich das Budget gesteigert werden. Beachten Sie ggf. KV-individuelle Altersgrenzen für Patientinnen als Abrechnungsvoraussetzungen.

Chlamydien-Screening

Für junge Patientinnen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gibt es zur Empfängnisregelung den Zuschlag für die Beratung zum Chlamydien-Screening sowie Veranlassung eines entsprechenden Urintests.

Auch hier hat sich gezeigt, dass eine Reihe von Patientinnen nicht darauf angesprochen werden. Je nach Zusammensetzung des Patientenklientels können das 10-15 % der Patientinnen pro Quartal sein. Auch in diesem Bereich beträgt das Potential ca. 1.500 EUR.

Zusätzlich sollten Sie bei dieser Leistung darauf achten, nach der Beratung auch den Urintest durchzuführen. Wenn Sie die Leistung bei mehr als 50 % der Patientinnen zusammen mit einer Beratung durchführen, erhalten Sie den Zuschlag in gleicher Höhe, wie die Beratung selbst.

Auch die Leistungen des Chlamydien-Screenings sind in vielen KVn QZV und können bei Abrechnung für eine Erhöhung des Budgets sorgen.

Psychosomatik

Viele Gynäkologen verfügen über die Genehmigung zur Abrechnung von psychosomatischen Leistungen. Häufig sind Gynäkologen der Hausarzt der Frauen und es werden auch hier Ängste und Sorgen besprochen und auch entsprechende Diagnosen gesetzt. Die Abrechnung der Leistungsziffern wird dann aber vergessen. Deshalb sollte man gerade bei der Erhebung der Anamnese an diese Leistungen denken.

Potentiale im Verlauf

Vor diesem Hintergrund ergeben sich in den gynäkologischen Praxen jedes Quartal Umsatzpotentiale, die aus verschiedenen Gründen nicht realisiert werden. Im Laufe vieler Quartale, kann sich dies auf hohe Beträge aufsummieren.

Beispiel aus der Beratungspraxis: Potentiale im Verlauf einer gynäkologischen Doppelpraxis aus Berlin

 

Dieses Beispiel zeigt, dass durchschnittlich 10.000 EUR pro Quartal an Potenzialen vorhanden sind, die nicht genutzt oder schlicht nicht abgerechnet werden. Es liegt also nicht zwingend an der Patientenzahl, wenn das Honorar oder der Umsatz zu niedrig erscheint.

Es zeigt aber auch, dass bei regelmäßiger Überprüfung und ggf. organisatorischen und/oder strukturellen Anpassungen der Aufgaben im Rahmen der Quartalsabrechnung ein Großteil dieser Potentiale umgesetzt werden kann. Bei der Realisierung von Potenzialen müssen aber immer auch die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Plausibilität der Abrechnung im Blick gehalten werden.

Praxistipps:

  • Überprüfen Sie am Ende der Sprechstunde die Tageslisten. Dann haben Sie noch eine frische Erinnerung an den Tag und können vergessene Leistungen leicht nachtragen.
  • Setzen Sie sich reminder in die Patientenakten für einzelne Leistungen wie z.B. die Beratung zum Chlamydien-Screening. So werden Sie bei Aufruf der Akte noch einmal daran erinnert.
  • Kontrollieren Sie im Laufe des Quartals regelmäßig die Fehler- und Patientenlisten und vermeiden Sie zusätzlich Absetzungen oder Korrekturen durch die KV.

Quellen:

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