Lauterbachs lange Agenda für 2023

Das Gesundheitsjahr 2023 wird anspruchsvoll – in der Coronavirus-Pandemie sind viele Reformen liegen geblieben. In diesem Jahr will und muss Bundesgesundheitsminister Lauterbach den Stau auflösen und diverse Vorhaben in Gesetze gießen. Wir geben einen Überblick zu den Schwerpunkten der aktuellen Gesetzgebungsvorhaben.

 

1. Derzeit bereits in der Umsetzung

Arzneimittel-Gesetz

Mit diesem Gesetz sollen Lieferengpässe bei Arzneimitteln reduziert werden. Die Eckpunkte sehen Lockerungen bei den beiden wichtigsten Steuerungsinstrumenten im Generikamarkt vor:  Festbeträge und Rabattausschreibungen. Bei Rabattausschreibungen für Onkologika und Antibiotika soll die Produktion in der EU beim Zuschlag eine Rolle spielen. Das Frühwarnsystem zum Erkennen von Lieferengpässen soll ausgebaut werden.

Cannabis

Cannabis und sein Besitz sollen in Zukunft unter strengen Auflagen straffrei möglich werden. Für die Umsetzung sind jedoch noch zahlreiche Detailfragen, auch auf EU-Ebene, zu klären. Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Grundlage der weiteren gesetzgeberischen Aktivitäten bilden soll.

 

2. Start der Umsetzung im Laufe des Jahres 2023

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Einer der Schwerpunkte in der BMG-Arbeitsplanung für 2023 ist nun ausdrücklich die „Weiterentwicklung“ des 2020 ins Leben gerufenen ÖGD-Pakts. Weiterhin ist der Aufbau des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit geplant. Dieses Institut soll für alle Public-Health-Aktivitäten, die Gesundheitskommunikation und die Vernetzung des ÖGD zuständig sein. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird hier eingegliedert.

Digitalstrategie

Bisher sind hier nur recht allgemein gehaltene Eckpunkte bekannt geworden. Inhalte der Strategie sollen neben einer Vision und Zielen für das Digitalisierungsvorhaben auch die Ausarbeitung von Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur erfolgreichen Umsetzung sein. Nach der Verabschiedung sollen erste Elemente bis 2025 oder ggf. bereits früher umgesetzt werden.

Entbudgetierung der Pädiater

Bereits im Gesetzgebungsverfahren befindet sich die Entbudgetierung der pädiatrischen Leistungen. Das Ministerium begründet dies damit, dass die Ausübung in der ambulanten Kinderheilkunde in finanzieller Hinsicht dauerhaft attraktiv ausgestaltet werden soll.

Aus diesem Grund würden die Leistungen der allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin von mengenbegren­zen­den Maßnahmen der Honorarverteilung ausgenommen und die Budgets ausgesetzt. Die Mehrleistungen sollen von den Krankenkassen „mit den Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung“ vergütet werden. Die Entbudgetierung soll damit nicht zulasten anderer Arztgruppen gehen. Das Honorar wird aber nicht aus dem Topf der extrabudgetären Leistungen bezahlt, sondern wird als Vorwegabzug aus dem Topf der budgetierten Leistungen vergütet. Eine echte Entbudgetierung – so die Kritik – sieht anders aus.

Versorgungsgesetze I und II

Anfang des Jahres wurden auf der Klausurtagung der SPD von Prof. Lauterbach die Eckpunkte zweier Versorgungsgesetze skizziert, die zahlreiche Neuerungen zum Inhalt haben. Die meisten Punkte, die jetzt umgesetzt werden sollen, wurden von den Ampel-Koalitionären im Koalitionsvertrag vereinbart. Die beiden nachfolgenden Übersichten wurden in der vorliegenden Form veröffentlicht.

 

Versorgungsgesetz I:

Leitidee: Stärkung der Medizin in der Kommune

 

Versorgungsgesetz II:

Leitidee: Stärkung des Zugangs zu gesundheitlicher Versorgung

 

Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Hier plant die Ampel-Koalition ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz, mit dem ein nationaler Gesundheitsdatenraum geschaffen wird. Gleichzeitig laufen auf EU-Ebene Verhandlungen für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum. Dieser soll auch ermöglichen, dass Leistungen im Gesundheitssystem künftig problemlos europaweit genutzt werden können – etwa das Einlösen eines E-Rezeptes. Die Grundlagen für den EHDS (European Health Data Space) sollen bis 2025 stehen.

GKV-Finanzierung

Bis Mai dieses Jahres will das BMG seine „Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV“ vorlegen. Damit wird deutlich, dass der Bundesgesundheitsminister durch das Ende 2022 verabschiedete GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, die durch den Namen suggerierte Stabilisierung der Finanzen mitnichten erreicht hat. Im Moment sind die Eckpunkte völlig unklar.

Viele Strukturreformen, die für 2023 auf der Agenda stehen, werden keine kurzfristigen Einsparungen zu Gunsten der GKV generieren – etwa die stärkere Förderung der Ambulantisierung von bisher stationär erbrachten Leistungen. Ganz im Gegenteil – die Umsetzung z.B. der Krankenhausreform - wird sehr viel Geld kosten. Die Summen lassen sich kaum beziffern. Da die Umsetzung in erster Linie Ländersache ist, werden diese beim Bund die zusätzlichen Finanzmittel einfordern. Auf der anderen Seite hat sich der Minister bereits festgelegt: Leistungskürzungen für GKV-Patienten sind ausgeschlossen. Schauen wir mal…

Für 2024: Opt-out-Verfahren bei der ePA

Opt-out bedeutet, dass jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte erhält, deren Nutzung er aktiv widersprechen kann, wenn er diese nicht nutzen möchte.

Die Opt-out-Regelung soll nach Verabschiedung des Digitalisierungsgesetzes ab 2024 nutzbar sein.  „Wir werden uns 2025 daran messen lassen, ob mindestens 80 Prozent der gesetzlich Versicherten eine ePA haben“ – so der Minister.

Aktuell nutzen 598.765 Versicherte eine ePA. Das sind stolze 0,8 % und damit ist klar, dass noch ein weiter Weg zu gehen ist.

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