Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – ein Überblick für die Praxen

Der Bundestag hat am 02.12.2022 das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) beschlossen. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat und wird deshalb voraussichtlich Ende Dezember in Kraft treten.

Das Gesetz betrifft vornehmlich die Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal, die Finanzierung der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie von Geburtshilfeabteilungen. Aber als klassisches sog. Omnibusgesetz wurde das eigentliche Hauptthema um zahlreiche weitere Regelungsinhalte ergänzt. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen mit Relevanz für die ambulante Versorgung für Sie kurz zusammen.

Diese lassen sich in vier Themenbereiche gliedern:

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Fazit

Das Gesetz enthält zahlreiche Regelungen, die direkte Relevanz für die ambulante Versorgung haben. Die meisten Konsequenzen der Umsetzung sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Aber insbesondere der Einstieg in die sektorengleiche Vergütung dürfte für Operateure sowie die Tagesbehandlungen für alle Praxen in der Umsetzung sehr konkrete Fragen aufwerfen, die geklärt werden müssen. Wir werden hier weiter berichten.

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