Anstellung eines Arztes – Eine betriebswirtschaftliche Betrachtung

Die Zahl der angestellten Ärzte in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung nimmt stetig zu. Dabei stellen nicht mehr nur große Gemeinschaftspraxen und MVZ Ärzte an, sondern auch kleinere Gemeinschafts- und auch Einzelpraxen. Insgesamt arbeiten bereits ca. 30% aller ambulant tätigen Ärzte als Angestellte.

In den beiden vorausgegangenen Ausgaben haben wir über die verschiedenen Möglichkeiten der Anstellung sowie über allgemeine Daten angestellter Ärzte sowie durchschnittliche Gehälter und Wochenarbeitszeiten in gynäkologischen Praxen berichtet. In Teil drei der Serie möchten wir die konkrete Frage beleuchten, welche Aspekte berücksichtigt werden müssen, damit die Anstellung eines Arztes auch betriebswirtschaftlich ein Erfolg wird. Tragen Sie sich mit dem Gedanken, einen Arzt in der Praxis anzustellen? Hier finden Sie einige Fragen, die es sich lohnt, im Vorfeld zu bedenken.

Die Entscheidung zur Anstellung eines Arztes sollte gut durchdacht sein. Es gibt genügend Negativbeispiele von Praxen, in denen die Anstellung eines Arztes nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat.

Über die Anstellung eines Arztes entscheiden verschiedene Faktoren. Wir fokussieren uns in diesem kurzen Beitrag aber auf die betriebswirtschaftliche Betrachtung.

Betrachtung der Finanzsituation

Ein angestellter Arzt bedeutet für die eigene Praxis erst einmal eine hohe Investition in Form von Fixkosten. Damit verbunden sind die Personalkosten für das Gehalt des Arztes, aber auch ggf. zusätzliches Assistenzpersonal. Je nach Leistungsspektrum des anzustellenden Arztes können auch weitere Investitionen z.B. für neue oder zusätzliche Geräte anfallen.

Die Anstellung eines Arztes oder einer Ärztin kann verschiedene Ziele oder Gründe haben, wie die Erweiterung oder Ergänzung des medizinischen Spektrums, eine organisatorische Entlastung oder auch die Vorbereitung der Praxisabgabe.

Im Regelfall sollte sich der angestellte Arzt aber „rechnen“ oder sogar zu einem finanziellen Plus der Praxis beitragen.

Von daher sollten Sie sich die entscheidenden Kennzahlen anschauen.

  • Wo steht Ihre Praxis betriebswirtschaftlich?
  • Welche Umsätze werden aktuell erlöst?
  • Welche Kosten kommen mit einem angestellten Arzt zusätzlich auf Sie zu – Erwerb eines weiteren Vertragsarztsitzes, Zulassungskosten?

Daraus ergibt sich die Antwort auf die Frage, welche zusätzlichen Erlöse erzielt werden müssen, um die oben genannten Kosten für Gehalt und weitere Zusatzkosten zu decken.

Schritt 1 – Darstellung durchschnittliche Erlöse vs. Kosten pro Quartal

Einen ersten Überblick können Sie sich mit einer Gegenüberstellung für ein Quartal oder mehrere Quartale im Durchschnitt verschaffen.

Nachfolgendes Beispiel ist fiktiv und für eine gynäkologische Gemeinschaftspraxis mit zwei Ärzten dargestellt.

 

In diesem Beispiel ist gut zu sehen, dass der angestellte Arzt hier ca. 17% des aktuell erwirtschafteten GKV-Umsatzes an Personalkosten im Quartal verursacht.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der angestellte Arzt also mindestens ca. 20.000 EUR an Umsatz generieren muss, damit er sich selbst trägt und die aktuelle Umsatzsituation der Praxis nicht belastet.

Schritt 2 – Berechnung der Zielumsätze des anzustellenden Arztes in verschiedenen Szenarien

Zur Analyse, wie viele Fallzahlen und Leistungen notwendig sind, damit ein entsprechender Umsatz in Höhe der eingesetzten Investitionen erzielt werden kann, empfiehlt es sich verschiedene Szenarien zu betrachten. Dabei werden die Personalkosten ins Verhältnis zu verschiedenen Scheinwerten gesetzt.

Szenario A): Konstante Abrechnung

Im ersten Szenario wird vorausgesetzt, dass der anzustellende Arzt eigene Patienten versorgt und das Abrechnungsverhalten der bisherigen Praxisinhaber übernimmt. Es wird also der bisherige durchschnittliche Scheinwert der Praxis herangezogen und gegen die Personalkosten gesetzt. So kann in 50er oder 100er Schritten eine Spanne gesetzt werden, wie viele Patientinnen vom Arzt betreut werden müssen, um die „schwarze Null“ zu erreichen.

 

Der anzustellende Arzt muss mindestens 269 Patientinnen zusätzlich pro Quartal behandeln, um die eigenen Personalkosten zu erwirtschaften.

 

Szenario B): Abrechnung nach Potentialausschöpfung

Eine ähnliche Rechnung kann erstellt werden, wenn der anzustellende Arzt zusätzliche Leistungen einbringt, die bisher in der Praxis nicht durchgeführt wurden oder wenn vorhandene Abrechnungs-Potentiale ausgeschöpft werden können. Daraus resultieren ein höherer Scheinwert und wiederum ein höheres Honorar sowie letztendlich eine geringere Zahl zusätzlich zu behandelnder Patientinnen.

 

In dieser Berechnung sind weniger Patienten zu versorgen, um den gleichen Umsatz zu generieren.

 

Szenario C): Scheinwert gemäß Fachgruppe der KV

Alternativ können Sie auch konservativ die durchschnittlichen Fallzahlen und Scheinwerte der Fachgruppe in Ihrer KV für die Kalkulation heranziehen und die Mindestzahl der zu behandelnden Patientinnen berechnen.

Fazit

Wenn Sie die Umsatz- und Kostensituation Ihrer Praxis kennen, kann die Anstellung eines Arztes im Voraus kalkuliert werden.  Es empfiehlt sich unbedingt, diese Berechnungen vor Unterschrift unter den Arbeitsvertrag anzustellen. Mit einem kontinuierlichen Monitoring der abgerechneten Leistungen, wird sich der betriebswirtschaftliche Erfolg einstellen und der angestellte Arzt einen Mehrwert zum Praxiserfolg beitragen.

Quellen:

Der Beitrag basiert auf den Erfahrungen der Beratungspraxis der AAC Praxisberatung aus Berlin. Weiterführende Informationen finden Sie zur Kalkulation unter www.aac-ag.de sowie zur Kostensituation und Umsatzsituation gynäkologischer Praxen unter https://www.zi.de/fileadmin/images/content/Projekte/ZiPP_Jahresbericht_2020.pdf

X

Sie haben bereits einen Campus-Login?

Jetzt einloggen!

DocCheck Login


Sie haben noch keinen Campus-Login?

Dann registrieren Sie sich jetzt und erhalten Zugriff auf alle Dokumente und Medien!
Unseren Newsletter erhalten Sie, wenn Sie unten einen Haken setzen.
Falls Sie Ihr Passwort nicht mehr wissen, können Sie es hier zurücksetzen. 

CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.