Anstellung eines Arztes – Die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten

Die Zahl der angestellten Ärzte in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung nimmt stetig zu. Dabei stellen nicht mehr nur große Gemeinschaftspraxen und MVZ Ärzte an, sondern auch kleinere Gemeinschafts- und auch Einzelpraxen. Insgesamt arbeiten bereits ca. 30 % aller ambulant tätigen Ärzte als Angestellte.

Nachdem wir Ihnen im ersten Teil aufgezeigt haben, welche Möglichkeiten einer Anstellung von ärztlichem Personal es in einer Praxis es gibt, geben wir Ihnen im zweiten Teil einen kurzen Überblick über allgemeine Daten angestellter Ärzte sowie durchschnittliche Gehälter und Wochenarbeitszeiten.

Anstellung in gynäkologischen Praxen

Ganz allgemein gibt es inzwischen gut 50.000 angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich.

 

Auf die Fachgruppen ist dies unterschiedlich verteilt. Während die Orthopäden, Augenärzte und Internisten mit fast 50 % sehr viel häufiger in Anstellung tätig sind, sind es im Bereich der Gynäkologie nur ca. 35 % - so die KBV. Die angestellten Ärzte verteilten sich dabei aber zu nahezu gleichen Teilen auf Einzel- und Gemeinschaftspraxen und MVZ.

Quelle: Statistische Informationen aus dem Bundesarztregister, KBV

Gehalt und Wochenarbeitszeit angestellter Ärzte

Die Gehaltsstrukturen variieren je nach Praxisart (Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, MVZ), aber nicht erheblich. Auch die Lage der Praxis im städtischen oder ländlichen Umfeld hat bei den Fachärzten keinen großen Einfluss auf die Höhe des Gehalts.

Im Regelfall entspricht das Gehalt angestellter ambulant tätiger Ärzte dem Oberarztgehalt in einer Klinik inklusive aller variablen Vergütungsbestandteile. Dies belegt eine repräsentative Umfrage der Ärzte- und Apothekerbank unter angestellten Haus- und Fachärzten im Jahr 2021. Variable Gehaltsbestandteile, wie umsatzabhängige Vergütungen, werden bei ambulant tätigen Fachärzten aber nur zu ca. einem Drittel eingesetzt und kommen in MVZ besonders häufig vor.

Ambulant tätige angestellte Ärzte verdienen je nach Fachgruppe zwischen 65.000 und 102.600 EUR pro Jahr. Mit Umsatzbeteiligungen erhöht sich das Gehalt auf eine Spanne zwischen 110.000 bis 130.000 EUR pro Jahr.

Aber nicht nur das Gehalt spielt eine Rolle, um sich für oder gegen die Aufnahme einer Tätigkeit in einer Praxis oder einem MVZ zu entscheiden. Auch flexible Arbeitszeitmodelle und Teilzeitmöglichkeiten sind wichtig und dies insbesondere für die befragten Ärztinnen. In diesem Bereich gibt es gravierende Unterschiede. Während angestellte Fachärzte zu einem Großteil (76 %) in Vollzeit tätig sind, so arbeiten Fachärztinnen eher in Teilzeit und nur gut ein Drittel ist in Vollzeit angestellt. Der besonders weiblich geprägte Fachbereich der Gynäkologie spiegelt dies besonders deutlich wider. Hier sind ca. zwei Drittel der angestellten Gynäkologen und Gynäkologinnen in Teilzeit tätig.

Nachfolgende Tabelle zeigt noch einmal die wichtigsten Kenngrößen für angestellte Fachärzte auf:

Fazit

Der Trend, sich als Arzt in einer Praxis oder einem MVZ anstellen zu lassen hält weiter an. Ebenso aber auch die stetig steigenden Gehaltsforderungen, die durch den Fachkräftemangel befeuert werden. Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle sind dennoch für einen Großteil der angestellten Ärzte wichtiger als das Gehalt. Vor diesem Hintergrund gibt es in Teilzeitmodellen auch eher selten eine umsatzabhängige Vergütung.

Damit eröffnen sich für Praxisinhaber, die sich mit der Überlegung tragen, einen Arzt bzw. eine Ärztin anzustellen, aber weitere Fragen. Die wichtigste Frage ist natürlich die, unter welchen Kriterien sich das Vorhaben als betriebswirtschaftlich robust und tragfähig erweist. Ältere Erhebungen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) haben gezeigt, dass sich die Anstellung eines Arztes in vielen Fällen für den Praxisinhaber nicht rechnet. Wie man sich als Praxisinhaber einer solchen Fragestellung nähert bzw. ein betriebswirtschaftlich negatives Szenario ausschließen kann, führen wir im nächsten Teil dieser Serie aus.

Quellen:

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