Gynäkologische Zytologie ab Januar 2023

Niedergelassene Gynäkologen können ab Januar immun-zytologische Untersuchungen der Zervix kurativ abrechnen. Dazu wurden neue Ziffern in den EBM aufgenommen.

Damit hat der Bewertungsausschuss die abrechnungsfähigen Gebührenordnungsnummern (GNR) entsprechend den Inhalten der Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie der Musterweiterbildungsordnung angepasst und bei den abrechnungsberechtigten Arztgruppen eingeordnet.

 

Hiermit geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, was sich konkret und daraus folgend für die Gynäkologen geändert hat.

Übersicht

 

Abrechnungsvoraussetzungen

Die Abrechnung der 19327 bedarf der Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie sowie der Abrechnungsgenehmigung der KV nach der QS-Vereinbarung Zervix-Zytologie. Besitzen Sie diese Abrechnungsgenehmigung schon, brauchen Sie keinen erneuten Antrag stellen, da die Genehmigung automatisch angepasst wird.

Die Abrechnung der 19328 setzt eine Genehmigung nach der QS-Vereinbarung Speziallabor voraus.

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