IGeL-Monitor 2023 – Medizinischer Dienst fordert, Gynäkologen bei IGeL Einhalt zu gebieten

Alle Jahre wieder stellt der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) den aktuellen IGeL-Monitor vor. Dieser basiert auf der repräsentativen Befragung von knapp 6.000 gesetzlich krankenversicherten Patienten zwischen 20 und 69 Jahren zu den Erfahrungen mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Wir fassen die wichtigsten Ergebnisse zusammen und berichten insbesondere über interessante Ergebnisse der Befragung, die die Krankenkassen nicht kommunizieren.

 

Gynäkologen stehen im Mittelpunkt der Kritik

Unter den Top 10 Leistungen finden sich 2023 vier gynäkologische IGeL

  • Transvaginaler Ultraschall von Uterus und Ovarien (1)
  • Zervixabstrich zur Dünnschichtzytologie (3)
  • Mamma Sonografie (6)
  • Zusätzlicher Ultraschall in der Schwangerschaft (8)

Der MD Bund nimmt in seiner Pressemitteilung insbesondere die Gynäkologen aufs Korn. Hier steht die transvaginale Sonografie in der Kritik und unterstellt, dass diese Leistung in erster Linie zur Prävention des Ovarialkarzinoms verkauft wird. Der MD Bund fordert die ärztliche Selbstverwaltung dazu auf, die Sonografie zur Früherkennung des Ovarialkarzinoms in gynäkologischen Praxen für junge Frauen aufgrund seiner Nutzlosigkeit zu unterbinden. Der Vorstandsvorsitzende des MD Bund, Stefan Gronemeyer, fordert die ärztliche Selbstverwaltung auf, diese Fehlentwicklung zu stoppen – so berichtet die Ärztezeitung von der Pressekonferenz.

Patienten bewerten IGeL als relevant für die eigene Gesundheit

Abgesehen davon, dass der transvaginale Ultraschall als IGeL in erster Linie nicht für die Früherkennung des Ovarialkarzinoms, sondern für viele andere medizinische Fragestellungen zum Einsatz kommt, enthält der IGeL-Monitor auch Ergebnisse, die das Bild erst vollständig werden lassen.

Von den Befragten gaben an:

  • 78 % kennen IGeL
  • 45 % sehen IGeL als wichtig für den Erhalt der Gesundheit an
  • 50 % haben IGeL angeboten bekommen oder selbst danach gefragt
  • 87 % bewerten die Informationen der Praxis zur IGeL als verständlich
  • 78 % berichten über eine adäquate Aufklärung zum Nutzen der IGeL als Grundlage ihrer Entscheidung

Verbesserungsbedarf und Fazit

Allerdings hat die Befragung auch Verbesserungsbedarf aus Sicht der Patienten aufgezeigt. Die verbindlichen Regeln zu Aufklärung und Abrechnung von IGeL für Ärzte und Patienten sind vielen Patienten nicht bekannt. Eine Ausnahme bildet die jüngere Altersgruppe der 20 – 29-jährigen Patienten. Hier wissen 69 % der Befragten, dass es solche Regeln gibt. Wenn es Kritikpunkte seitens der Versicherten gibt, dann dass z.B.  in einigen Fällen die weitere Behandlung mit Kassenleistungen vom Kauf einer IGeL abhängig gemacht wurde, sie Entscheidungsdruck verspürten oder die Transparenz und Verständlichkeit des Angebots für verbesserungswürdig eingestuft wurden. Aber auch der IGeL-Monitor selbst kommt zu dem Schluss:

„Die Gesamtzufriedenheit liegt auf einem hohen Niveau. Dennoch ist ein Viertel der Befragten nicht voll und ganz oder eher zufrieden mit dem Praxisbesuch, als ihnen die letzte IGeL angeboten wurde oder als sie selbst danach fragten.

Die Zufriedenheiten mit der Situation in der Praxis in Bezug auf die Aspekte: Allgemeine Zufriedenheit, Verständlichkeit der Aufklärung und Reaktion auf die Entscheidung ist ebenfalls hoch, allerdings steigt die Unzufriedenheit der Versicherten, werden die IGeL-Regeln nicht eingehalten.“

Die KBV bietet z.B. Checklisten für Ärzte und Patienten zum ordnungsgemäßen Umgang mit IGeL an.

Die Ergebnisse des IGeL-Monitors rechtfertigen kein einseitiges und pauschales Ärzte-Bashing durch die Kassen, sondern bedürfen einer differenzierten und vollständigen Betrachtung. Insgesamt gibt es also deutlich mehr Licht als Schatten.

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