Klinikreform – Was sollte die niedergelassene Praxis wissen?

Die Diskussionen zur anstehenden Klinikreform können aktuell in allen Medien verfolgt werden. Die Vorstellungen von Bund und Ländern liegen dabei weit auseinander. In diesem Newsletter möchten wir Sie in lockerer Folge zum Stand der Diskussion bzw. des sich anschließenden Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere unter dem Fokus der niedergelassenen Gynäkologen, informieren.

 

Die Diskussionen zur anstehenden Klinikreform können aktuell in allen Medien verfolgt werden. Die Vorstellungen von Bund und Ländern liegen dabei weit auseinander. In diesem Newsletter möchten wir Sie in lockerer Folge zum Stand der Diskussion bzw. des sich anschließenden Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere unter dem Fokus der niedergelassenen Gynäkologen, informieren.

Aufteilung der Krankenhausstruktur in Level

Nach dem Willen des Gesundheitsministers soll sich die Reform an den Vorschlägen der Regierungskommission orientieren. Unter anderem wird hier vorgeschlagen, alle Krankenhäuser in drei verschiedene Level einzuteilen und die einzelnen Level mit Mindeststrukturvoraussetzungen zu versehen. Dabei sind die Level I und III noch einmal weiter differenziert.

Wie dies aussieht, veranschaulicht nachfolgende Graphik aus der Stellungnahme der Regierungskommission:

 

Level Ii - Integrierte ambulant/stationäre Grundversorgung

Insbesondere mit der Schaffung des Levels Ii sollen stationärer und ambulanter Sektor zunehmend zusammenwachsen. Diesen ambulant/stationären Krankenhäusern kommt eine Schlüsselrolle zu. Sie haben keine Notaufnahme und sollen wohnortnah allgemeine und spezialisierte ambulante fachärztliche Leistungen mit Akutpflegebetten verbinden.  Ein solches Krankenhaus des Level Ii kann auch als Gesundheitszentrum mit ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgestaltet sein, welches aber zwingend Akutpflegebetten vorhalten muss. Diese Einrichtungen müssen nicht mehr zwingend ärztlich geleitet werden. Auch qualifiziertes Pflegefachpersonal mit Zusatzweiterbildung kann die Leitungsfunktion für den Bereich Pflege übernehmen.

Folgende Kriterien soll ein Krankenhaus im Level Ii aufweisen:

 

Nachdem in einem ersten Entwurf dieses Versorgungslevels keine Gynäkologie oder Geburtshilfe vorhalten sollte, soll dies nach einem neuen Diskussionsentwurf doch möglich sein.

Planung und Vergütung der Level Ii-Einrichtungen

Durch die Integration von niedergelassenen Ärzten, wird sich die Organisation und Vergütung der Level-Ii-Einrichtungen anders darstellen als bisher.

So wird eine sektorübergreifende Planung in regionalen, paritätisch besetzten Gremien notwendig werden, die die regionalen Besonderheiten und lokalen Bedarfe berücksichtigt. Die ambulante Bedarfsplanungsrichtlinie muss mit der Krankenhausplanung harmonisiert werden, um diese regionalen Versorgungsmodelle abbilden zu können.

Die Vergütung der Level Ii-Einrichtungen soll aus dem DRG-System herausgelöst werden und über kalkulierte Tagespauschalen erfolgen. Diese Pauschalen sollen die Kosten für die Akutpflege einschließlich anderer Personal- und Sachkosten enthalten.  Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt dabei

  • nach EBM für Ärzte mit einer KV-Zulassung und
  • über eine erhöhte Tagespauschale für fest am Krankenhaus angestellte Ärzte.

Fazit

Schon jetzt ist ersichtlich, dass die Klinikreform auch Auswirkungen auf den ambulanten Sektor haben wird. Level Ii-Einrichtungen sollen die Verzahnung von ambulantem und stationärem Sektor vorantreiben. Dies hat Auswirkungen auf die Bedarfsplanung, Organisation und Vergütung dieser Einrichtungen und auf die bisherige Arbeitsweise ambulant tätiger Ärzte.

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