Corona-Impfungen in der gynäkologischen Praxis – Was ist besonders zu beachten?

Seit einem Jahr gibt es Impfstoffe gegen das Corona-Virus. Wurde anfänglich nur in Impfzentren und nach Priorisierungsgruppen geimpft, dürfen seit April 2021 auch die Arztpraxen impfen. Nur durch das Engagement auch der gynäkologischen Praxen konnten bis Ende des Jahres 2021 über 150 Millionen Impfdosen verabreicht werden.

 

In dieser Zeit hat sich für die Niedergelassenen immer mal wieder etwas geändert. Ob es nun die Bestellung und Verfügbarkeit der verschiedenen Impfstoffe waren oder die Vergütung und Abrechnung.

Nach wie vor ist die Impfung der wichtigste Baustein im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Auch Gynäkologen spielen hier eine wichtige Rolle. Welche Regelungen und Empfehlungen, insbesondere für die Schwangeren, zu berücksichtigen sind, lesen Sie in diesem Beitrag.

Besondere Impfempfehlungen für Schwangere und Stillende

Grundlegend sind folgende COVID-19-Impfungen im Rahmen der Grundimmunisierung möglich:

 

Für Schwangere ab dem 2. Trimenon sowie ungeimpfte Stillende gibt es ebenfalls eine Impfempfehlung der STIKO.

  • Schwangere sollen unabhängig von ihrem Alter mit Comirnaty® und nicht mit Spikevax® geimpft werden.
  • Die Grundimmunisierung soll mit zwei Dosen des COVID-19 mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech/ Pfizer) erfolgen.
  • Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden.
  • Eine Auffrischimpfung soll unabhängig vom Alter allen Schwangeren ab dem 2. Trimenon mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) im Abstand von mindestens 3 Monaten zur letzten Impfstoffdosis angeboten werden.
  • Stillenden wird eine COVID-19-Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von 3-6 (Comirnaty®) bzw. 4-6 Wochen (Spikevax®) empfohlen.
  • Stillende sowie alle Frauen im gebärfähigen Alter unter 30 Jahren sollen mit Comirnaty geimpft werden.
  • Generell wird auch für Stillende und alle sonstigen Frauen im gebärfähigen Alter eine Auffrischimpfung empfohlen.

 

Vergütung von Impfleistungen

* Der Impfstoff von Johnson&Johnson besteht nur aus einer Impfdosis. Daher gibt es dafür auch nur eine Ziffer.

 

Kodierung der Impfungen

  • U11.9 - Notwendigkeit der Impfung gegen COVID-19, nicht näher bezeichnet
  • U12.9! - Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet
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