Corona-Sonderregelungen - Achtung DMP-Sonderregelungen gelten nicht mehr!

Noch im Dezember haben sowohl der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als auch der Bewertungsausschuss viele Corona-Sonderregelungen um ein weiteres Quartal bis 31.03.2022 verlängert. Aber Achtung, es betrifft nicht mehr alle Ausnahmetatbestände.

DMP-Brustkrebs

So ist beispielsweise die Aussetzung der quartalsbezogenen Dokumentation im DMP nicht verlängert worden. Das bedeutet, dass Sie ab Januar 2022 die Besuche und Untersuchungen Ihrer DMP-Brustkrebs-Patientinnen wieder regulär dokumentieren und an die Datenstelle entsprechend übermitteln müssen.

Onkologie-Vereinbarung

Auch die Regelung über reduzierte Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte, die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen, ist nicht verlängert worden. Ab 2022 müssen Ärzte also wieder 50 CME-Punkte nachweisen. Im Jahr 2021 war dieser Nachweis auf 30 Punkte reduziert.

Verlängerte Regelungen bis 31.03.2022 mit Relevanz für die gynäkologische Praxis

Zur Erinnerung: Dokumentation Krebsfrüherkennungsprogramm Zervixkarzinom

Die befristete Sonderregelung für die Übermittlung der elektronischen Dokumentation des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms für das Zervixkarzinom läuft zum 28.02.2022 aus. Bis dahin muss die Dokumentation für das gesamte Jahr 2021 erfolgen. Diese Regelung galt für fünf Quartale vom 01.10.2020 bis 31.12.2021.

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