Vollständiger Impfschutz gegen das Coronavirus – wie viele Pikse benötigen Ihre Mitarbeitenden?

Am 16. März ist die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft getreten. Seitdem dürfen nur noch vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Mitarbeitende in der Praxis bzw. in anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiten. Doch wann ist eine Person vollständig geimpft?

 

Nach der Grundimmunisierung oder nach der Auffrischimpfung? Prof. Lauterbach betont immer wieder, dass ein vollständiger Impfschutz erst nach der dritten Impfung vorliegt. Diese Empfehlung für einen optimalen Impfschutz gegen die Omikron Variante reflektiert nicht die aktuelle Rechtslage. Was genau unter einem vollständigen Impfschutz zu verstehen ist, definiert die für Impfstoffe zuständige Behörde, das Paul-Ehrlich Institut.

Ein vollständiger Impfschutz liegt demnach vor, wenn zwei Dosen des gleichen (homologe Impfung) oder verschiedener Impfstoffe (heterologe Impfung) verabreicht wurden.

Praxismitarbeiter mit einem Nachweis dieser beiden Impfungen sind rechtlich gesehen vollständig geimpft. Sie können auch nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiterarbeiten.

Folgende Impfstoffe kommen in folgenden Kombinationen für einen vollständigen Impfschutz in Betracht.

Anforderungen für den vollständigen Impfschutz mit einem Impfstoff (homologes Impfschema)

A Die Grundimmunisierung besteht aus einer Impfdosis. Eine vollständige Immunisierung besteht aber erst nach der zweiten Impfdosis als Auffrischimpfung.

 

Anforderungen für den vollständigen Impfschutz mit verschiedenen Impfstoffen (heterologes Impfschema)

Bitte beachten: Nach der letzten Einzelimpfung müssen 14 Tage vergangen sein,
um einen vollständigen Impfschutz zu erreichen.

 

Vollständiger Impfschutz mit einer Impfdosis

Es gibt Konstellationen, in denen eine einmalige Corona-Impfung für einen vollständigen Impfschutz ausreicht:

  • Mitarbeitende, ohne Impfung gegen das Coronavirus, aber mit einem positiven Antikörpernachweis. Der vollständige Impfschutz gilt ab dem Tag der Impfung.  
  • Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, aber eine durchgemachte Infektion durch einen PCR-Test nachweisen können. Auch in diesem Fall gelten die Betroffenen als vollständig geimpft ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis.
  • Praxismitarbeiter, die nur eine Impfung gegen COVID-19 erhalten haben und danach an Corona erkrankt sind. Diese Infektion müssen sie mit einem PCR-Test nachweisen. Ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests gelten auch sie vollständig geimpft.

 

Quellen:

 

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