Sie kommen, sie kommen nicht, sie kommen…
Aktueller Stand im Verwirrspiel von eAU und eRezept

Nach der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 4. März auf einer Informationsveranstaltung der KBV, er habe eRezept und eAU-Bescheinigung erst einmal gestoppt, war in der Ärzteschaft ein Aufatmen zu hören. Einige berufspolitische Funktionsträger gratulierten dem Minister zu diesem Schritt. Kurz danach, am 8. März, meldete sich Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der Gematik, das sei alles ein großes Missverständnis, beide Anwendungen würden planmäßig weitergetestet und kommen. Danach war die Verwirrung komplett. Was stimmt jetzt?

 

Das BMG hat darauf schriftlich gegenüber der Gematik klargestellt, dass die Digitalisierungsprojekte eAU, ePA und eRezept wie geplant weitergeführt werden. Die eAU nimmt dabei langsam Fahrt auf. Mehr als 20 Prozent aller AU werden mittels KIM elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Der Rollout der ersten Stufe soll zum 1.7.2022 abgeschlossen werden und die zweite Stufe mit dem Arbeitgeberverfahren wird zum 1.1.2023 verbindlich. Letztere sollte eigentlich bereits zum 1. Juli verpflichtend werden. Hier hat aber der Bundesrat am 11. März die Testphase um sechs Monate verlängert.

Beim eRezept bleibt der weitere Zeitplan noch unkonkret. Hier vermeidet das Ministerium die Nennung konkreter Zeitpunkte. Bei aktuell > 4.000 eingelösten eRezepten ist dies sicher eine weise Vorgehensweise. Entscheidend ist hier, dass die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme die Software „eRezept ready“ haben – wie es die Gematik ausdrückt. Praxisinhaber können den neuen TI-Score der Gematik nutzen und sehen wie weit ihr System schon in der Lage ist, das eRezept zu verarbeiten.

 

 

Damit Praxen die Funktion und die organisatorischen Abläufe des eRezepts in der Praxis ausprobieren können, hat die Gematik ein Test-eRezeptentwickelt. Die dafür notwendigen Testdaten hat die Techniker Krankenkasse (TK) zur Verfügung gestellt. Dabei soll kein abrechnungsrelevanter Vorgang entstehen und es darf auch kein Medikament ausgegeben werden. Die Gematik hofft, dass so auch noch die eine oder andere Praxis motiviert wird, an der Testphase teilzunehmen.

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