Entlastung für die Praxen - AU-Bescheinigungen und Rezepte weiterhin im ersten Halbjahr 2022 auf Papierform möglich

Ab Januar 2022 besteht für niedergelassene Gynäkologinnen und Gynäkologen grundsätzlich die Verpflichtung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arzneimittelverordnungen in digitaler Form als eAU zu übermitteln bzw. als eRezept auszustellen.

Technische Voraussetzungen in der Praxis

  • Grundvoraussetzung ist wie immer die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI).
  • Daneben muss der Konnektor das Update zum E-Health-Konnektor haben und, wenn die Komfortsignatur verwendet werden soll, auch das Update zum ePA-Konnektor.
  • Für den Versand der eAU an die Krankenkassen wird ein KIM-Dienst mit einer gültigen Emailadresse benötigt. Nur hierüber lassen sich Daten sicher austauschen.
  • Auch der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist notwendig, damit die Dokumente qualifiziert elektronisch signiert werden können.
  • Für eAU und das eRezept muss auch das Praxisverwaltungssystem die entsprechenden Funktionen über Updates bereitstellen.

Es zeichnet sich ab, dass viele Praxen die erforderlichen Voraussetzungen zum Jahreswechsel noch nicht erfüllen. So verfügen aktuell – Stand November – erst knapp 60% der Ärztinnen und Ärzte über einen eHBA. Bei den Nutzungsmöglichkeiten eines KIM-Dienstes liegen die Zahlen z.T. so gar noch erheblich darunter. Weiterhin hat der Probebetrieb gezeigt, dass es zu einem erheblichen Fehleraufkommen bei der Erstellung und Übermittlung der eAU und der eRezepte kommt. Dieses beeinträchtigt den Praxisbetrieb sehr.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schätzt, dass den Praxen flächendeckend erst Mitte 2022 alle erforderlichen Prozesse und Komponenten für die reibungslose Funktion von eAU und eRezept zur Verfügung stehen werden. Deshalb hat der Vorstand der KBV in einer Richtlinie festgelegt, dass Krankschreibungen und Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können. Die Regelung gilt bis 30. Juni 2022.

Gynäkologische Praxen können also AU-Bescheinigungen und Arzneimittelrezepte übergangsweise auch komplett in Papierform ausstellen.

Fazit für die Praxis

Warten Sie trotz dieser Übergangsregelung nicht zu lange mit der Umstellung auf eRezept und eAU. Beginnen Sie mit der Ausstellung von eRezepten und der Übermittlung der eAU, sobald die technischen Voraussetzungen in Ihrer Praxis gegeben sind. So haben Sie genügend Zeit, um sich bis zum 30.06.2022 mit den Abläufen und Prozessen vertraut zu machen und können bei möglichen Problemen einfach auf die bewährten Muster zurückgreifen.

 

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