Beratungsleistungen zur Trisomie-Testung

Bereits 2019 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Aufnahme des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 in die Mutterschafts-Richtlinien beschlossen. In Kraft getreten ist der Beschluss aber erst Ende letzten Jahres.

 

Nun hat der Bewertungsausschuss auch die entsprechenden Abrechnungsziffern geschaffen, die ab 01.07.2022 für die Beratung und die Laboruntersuchung zur Verfügung stehen.

Relevante Patientinnen

Der NIPT gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Die Kosten werden übernommen,

wenn sich aus anderen Untersuchungen ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat

oder

wenn eine Schwangere gemeinsam mit ihrem behandelnden Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist.

Eine statistisch erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie allein reicht für die Anwendung dieses Tests nicht aus.

Beratungsleistungen

Für die Gynäkologen, die die Qualifikationsvoraussetzungen zur genetischen Beratung erfüllen, stehen ab Juli zwei Abrechnungsziffern für die Beratung zum NIPT auf Trisomie 13, 18 und 21 zur Verfügung. Die Beratungen können sowohl persönlich als auch per Videosprechstunde erfolgen.

Die Beratungsziffern unterscheiden sich nach dem Beratungsanlass:

  • 01789 – Beratung zur Möglichkeit der Durchführung eines solchen Tests
  • 01790 – Beratung bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses

 

Die Beratungsleistungen sind ebenfalls von Humangenetikern und Fachärzten mit Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik durchführbar und abrechnungsfähig.

Versicherteninformation

Der G-BA hat auf seiner Homepage eine Versicherteninformation zum Bluttest auf Trisomien bereitgestellt. Diese kann der Patientin bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden und unterstützt den Arzt bei der Beratung.

>> Hier gelangen Sie zu den Informationen

Weitere fakultative Leistungsbestandteile der Beratungen sind:

  • Befundmitteilung
  • Hinweise auf psychosoziale Unterstützungsangebote und Selbsthilfeeinrichtungen und
  • nur für die 01790: konsiliarische Erörterung/fachliche Beratung mit mitbehandelnden Ärzten sowie mit Ärzten mit indikationsspezifischer Expertise für den Bereich der Verdachtsdiagnose.

Laboruntersuchung

Die Laborleistung selbst, d.h. die Untersuchung der fetalen DNA, darf nur von Fachärzten für Humangenetik oder Laborärzten durchgeführt und abgerechnet werden. Hierfür steht die Ziffer 01870 ab 01.07.2022 zur Verfügung und ist mit 184,99 € bewertet.

 

Vergütung

Alle genannten Leistungen werden im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge erbracht und damit extrabudgetär vergütet.

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