KBV setzt höhere Erstattungsbeträge für TI durch
Weltkrebstag:
Frauen mit Tumorerkrankungen in ihrem Kinderwunsch stärken
Am 4. Februar 2022 fand zum 22. Mal der Weltkrebstag statt. Das Motto der Weltkrebsorganisation UICC dazu lautete „Versorgungslücken schließen“. Für viele Frauen, die sich aufgrund einer Krebserkrankung einer Chemo- oder Strahlentherapie unterziehen müssen, ist die Fruchtbarkeit nach der Behandlung oft die größte Sorge. Unsere Aufgabe ist es, Krebsbetroffene mit den notwendigen Ressourcen zu versorgen, um sie in ihrem Kinderwunsch zu unterstützen.
Jährlich erkranken 232.700 Frauen in Deutschland an einer bösartigen Tumorerkrankung1. In den meisten Fällen wird die Behandlung von einer Chemo- oder Strahlentherapie begleitet. Solche Behandlungen sind, wenn auch lebensrettend, häufig folgenschwer für die Fruchtbarkeit Ihrer Patient:innen. Chemotherapie und Strahlentherapie zerstören die Tumorzellen, allerdings können dabei auch gesunde Zellen geschädigt werden. Sind die Eierstöcke, Eizellen oder Spermien betroffen, so kann es zu einer Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit kommen.
Der Fruchtbarkeitserhalt spielt für die meisten Krebspatienten eine bedeutende Rolle
Dies zeigt eine Studie, in der Patienten drei bis fünf Jahre nach der Krebstherapie befragt wurden2:
- 76 Prozent der befragten Männer und Frauen, die zum Zeitpunkt der Krebstherapie kinderlos waren, gaben an, sich ein Kind zu wünschen.
- 29 Prozent der Patienten, die bereits Kinder hatten, äußerten den Wunsch nach weiteren Kindern.
- Etwa 93 Prozent der Patienten fühlten sich gesund genug, um Eltern zu werden.
Im Arzt-Patienten-Gespräch sollte frühzeitig erläutert werden, inwieweit eine Krebstherapie die Fruchtbarkeit beeinflusst und wie diese gegebenenfalls erhalten werden kann. Klären Sie die Frage nach der Fruchtbarkeit am besten noch vor Beginn der Chemo- oder Strahlentherapie. Auch wenn ein möglicher Kinderwunsch für die Patient:innen noch in weiter Ferne liegt, sollten auch junge Krebsbetroffene rechtzeitig über ihre Möglichkeiten informiert werden.
Nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch wegen unzureichender Aufklärung und Information haben bisher nur 8,4 Prozent der jungen Frauen, die an Krebs erkrankt sind, fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen in Anspruch genommen. Dies zeigt eine Analyse des Netzwerks FertiPROTEKT aus dem Jahr 20153,4. Bei männlichen Krebspatienten fehlen solche Zahlen sogar gänzlich. Dies ist eine „Versorgungslücke", die wir helfen können zu schließen.
Das bislang besterprobte und erfolgreichste Verfahren zum Fruchtbarkeitserhalt ist das Einfrieren von befruchteten Eizellen
Hierfür muss mit dem behandelnden Facharzt abgeklärt werden, ob die Krebstherapie noch etwa zwei Wochen aufgeschoben werden kann. Ist dies möglich, so kann eine hormonelle Eizellstimulation durchgeführt werden. Dadurch wird eine Reifung gleich mehrerer Eizellen stimuliert, was die Wahrscheinlichkeit einer späteren Schwangerschaft erhöhen kann.
Kryokonservierung vor Chemotherapie – unterstützt durch Bemfola®
Deshalb hat sich die KBV in den letzten Monaten mehrfach dafür eingesetzt, eine Anpassung der bestehenden sowie die Vereinbarung weiter TI-Pauschalen zu vereinbaren. Die Krankenkassen zeigten sich allerdings nicht gesprächsbereit, so dass jetzt das Bundesschiedsamt entscheiden musste.
Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur
Das Schiedsamt hat festgelegt, dass Praxen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet bekommen, um die Komfortsignatur nutzen zu können. Die Anzahl der Kartenterminals, die für die Komfortsignatur finanziert werden, ist dabei abhängig von der Praxisgröße, da ein Gerät über zwei Steckplätze für eHBAs verfügt.
Zur Erinnerung:
Bei der Komfortsignatur schaltet der Arzt mit der Eingabe seiner PIN bis zu 250 elektronische Signaturen für verschiedene Arbeitsplätze der Praxis frei (Remote-Zugriff). Dafür wird ein Kartenterminal benötigt, in dem der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) während des Praxisbetriebs gesteckt bleibt. Dieses soll zudem an einem gesicherten Platz stehen, um keinen unbefugten Zugriff zu ermöglichen.
Keine rückwirkende Kostenerstattung
Nicht durchsetzen konnte sich die KBV mit der Forderung einer rückwirkenden Vergütung der in der Vergangenheit nicht erstatteten TI-Kosten. Es bleibt ebenfalls dabei, dass die „historische“ Fallzahl der Jahre 2016/2017 einer Betriebsstätte dafür entscheidend ist, wie viele Kartenterminals die Praxis finanziert bekommt.
Zur Erinnerung:
Bei der Komfortsignatur schaltet der Arzt mit der Eingabe seiner PIN bis zu 250 elektronische Signaturen für verschiedene Arbeitsplätze der Praxis frei (Remote-Zugriff). Dafür wird ein Kartenterminal benötigt, in dem der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) während des Praxisbetriebs gesteckt bleibt. Dieses soll zudem an einem gesicherten Platz stehen, um keinen unbefugten Zugriff zu ermöglichen.
Aufsätze für störanfällige Kartenterminals
Zu den Aufsätzen für stationäre Kartenterminals des Herstellers Ingenico gab es ebenfalls eine Entscheidung. Danach sollen die Praxen einen Kartenterminal-Aufsatz für die betroffenen Geräte am Empfang der Praxis erhalten. Der Aufsatz soll verhindern, dass es beim Einlesen der neuen, kontaktlosen Gesundheitskarten zu elektrostatischen Entladungen kommt, die einen Systemneustart erforderlich machen. Dieses Problem tritt seit Anfang des Jahres vermehrt auf und führt zu gravierenden Störungen des Praxisablaufs. Die Höhe des Erstattungsbetrags ist noch offen.
Übersicht über die bisherigen und die neuen Erstattungsbeträge
Die Auszahlung der Kostenpauschalen erfolgt anschließend wie bisher über die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Keine rückwirkende Kostenerstattung
Nicht durchsetzen konnte sich die KBV mit der Forderung einer rückwirkenden Vergütung der in der Vergangenheit nicht erstatteten TI-Kosten. Es bleibt ebenfalls dabei, dass die „historische“ Fallzahl der Jahre 2016/2017 einer Betriebsstätte dafür entscheidend ist, wie viele Kartenterminals die Praxis finanziert bekommt.