eAU auf der Zielgeraden

Für die eAU als zentraler Baustein der Anwendungen der Telematik-Infrastruktur (TI) gilt bereits seit Januar die verpflichtende digitale Übermittlung an die Krankenkassen, sofern die technischen Voraussetzungen in der Praxis bestehen. Seit Anfang 2022 wurden laut gematik fast 8 Mio. eAU per KIM-Dienst versendet. Nun ist sie ab 01.07.2022 überall verpflichtend zu nutzen und wir geben Ihnen noch einmal einen kurzen Überblick, worauf Sie dabei achten sollten.

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Ausblick – Weiterleitung der eAU an die Arbeitgeber durch die Krankenkassen

Ab Januar 2023 wird dann auch der digitale Versand der eAU durch die Krankenkassen an den Arbeitgeber des Versicherten verpflichtend werden. Die Praxen brauchen dann nur noch auf Wunsch einen unterschriebenen Ausdruck der eAU für den Patienten erstellen.

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