eAU auf der Zielgeraden
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Ausblick – Weiterleitung der eAU an die Arbeitgeber durch die Krankenkassen
Ab Januar 2023 wird dann auch der digitale Versand der eAU durch die Krankenkassen an den Arbeitgeber des Versicherten verpflichtend werden. Die Praxen brauchen dann nur noch auf Wunsch einen unterschriebenen Ausdruck der eAU für den Patienten erstellen.
Quellen:
- Themenseite der KBV: https://www.kbv.de/html/e-au.php
- Praxisinfo der KBV: https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_eAU.pdf