Update Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Erkrankung eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern.

 

Die Vorteile der ASV:

  • interdisziplinäre Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Krankenhausärzten unterschiedlicher Fachdisziplinen
  • gleiche Wettbewerbsbedingungen für Praxen und Krankenhäuser
  • Vergütung zu festen Preisen und extrabudgetär ohne
    Mengenbegrenzung
  • bundesweit einheitlich geregelt

Die ASV ist – leider - noch kein eindeutiges Erfolgsmodell. Die bürokratischen Hürden für die Etablierung und das Management eines ASV-Teams sind hoch.

Deshalb wundert es nicht, dass Klinikärzte stark vertreten sind und bei den Teamleitungen mit Abstand dominieren.

Seit dem Start 2014 sind bis heute ca. 1,14 Millionen Patienten in den inzwischen 19 ausgewiesenen ASV-Indikationen behandelt worden.

Die Anzahl der Teams ist mittlerweile auf bundesweit 650 gestiegen – mit 123 Teams nimmt Nordrhein die Spitzenposition ein. Schlusslicht ist Mecklenburg-Vorpommern, wo es noch kein ASV-Team gibt. Die Zahlen hat unlängst der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen seiner Berichtspflicht gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht.

In der Gynäkologie sind es Tumorerkrankungen, die eine ASV-Indikation darstellen. In den letzten vier Quartalen wurden ca. 10.500 Patientinnen in der ASV betreut.

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