Telefon-AU lief zum 01. Juni 2022 aus

Zum Juni beendet der G-BA die unter Pandemiebedingungen ausnahmsweise erlaubte telefonische Krankschreibung. Patienten müssen demnach für eine AU-Bescheinigung ab dann entweder wieder persönlich eine Praxis aufsuchen oder den Arzt im Rahmen einer Videosprechstunde konsultieren. Der G-BA verweist darauf, dass die Videosprechstunde bereits zur Regelversorgung gehöre.

 

Der G-BA betonte jedoch, sich die Option offenzuhalten, die telefonische Krankschreibung zu reaktivieren, „sollte die Pandemie in den kommenden Monaten wieder an Fahrt gewinnen“.

Zugleich erinnerte der G-BA an die konkreten Bedingungen, unter denen die Krankschreibung per Videosprechstunde erfolgen darf: unbekannte Patienten können maximal drei Kalendertage, bekannte Patienten für bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Eine Folge-AU ist nur dann via Videosprechstunde zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung nach einem Praxisbesuch mit persönlicher Untersuchung ausgestellt wurde.

 

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