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Krankenschein vom Ausländeramt entfällt: Geflüchtete können seit dem 01.06.2022 in die gesetzliche Krankenversicherung

Seit dem 01.06.2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine aufgrund einer Gesetzesänderung Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die nicht hilfebedürftig sind, erhalten ein Beitrittsrecht zur GKV.

Damit erfolgt für diese Personen die Abrechnung der medizinischen Leistungen nicht länger auf Basis von Krankenscheinen seitens des Ausländeramts. Die Abrechnung der Leistungen durch die Praxen läuft über die elektronische Gesundheitskarte, die die Geflüchteten erhalten. Der Leistungsumfang entspricht dem normalen Anspruch eines gesetzlich Versicherten.