Kodierunterstützung im Praxissoftware-System

Die Kodierung von Symptomen, Krankheiten und Zuständen ist die primäre Aufgabe jeden Arztes. Bei komplexeren Krankheitsbildern mit verschiedenen Symptomen und Begleiterscheinungen ist die Kodierung anhand des umfangreichen ICD-10-Katalogs aber komplex und teilweise zeitaufwändig.

 

Um die Kodiervorgänge zu erleichtern, hat der Gesetzgeber die KBV beauftragt, eine Kodierunterstützung zu entwickeln, die in die Praxisverwaltungssysteme (PVS) integriert wird.  Dabei entstanden die KBV-Kodiervorgaben, die nun als Kodierregelwerk von den Softwareherstellern bis zum 30.06.2022 in die PVS integriert werden müssen. Damit werden bekannte Funktionen im Rahmen der Diagnoseverschlüsselung erweitert oder erneuert und durch ganz neue Anwendungen ergänzt.

Welche Funktionen dabei auch für gynäkologische Praxen relevant sind, erfahren Sie hier.

Übernahme von Dauerdiagnosen in die Abrechnung

Bisher gibt es im PVS die Möglichkeit Diagnosen, die jedes Quartal eine Abrechnungsrelevanz haben, als solche zu markieren. Dies erleichtert die Arbeit, damit nicht jedes Quartal aus den Dauerdiagnosen die abrechnungsrelevanten erneut ausgewählt werden müssen.

Diese Funktion ist nach wie vor enthalten und bleibt auch bestehen.

  • Jedoch wird hier nun durch das System geprüft, ob eine lange zurückliegende Dauerdiagnose tatsächlich jedes Quartal relevant ist.
  • Dazu öffnet sich im neuen Quartal einmalig bei Anlage des Falls eine Liste mit den Dauerdiagnosen und anamnestischen Diagnosen des Patienten.
  • Sie müssen nun aktiv auswählen, welche Diagnosen für die Abrechnung im aktuellen Quartal übernommen werden sollen und welche als rein anamnestische Diagnosen bestehen bleiben.

 

Diese Prüfung erfolgt jedoch nur, wenn sie auch eingeschaltet ist. Sie haben also die Möglichkeit diese Funktion in Ihrem System auszuschalten, da die Anwendung freiwillig ist.

Prüfen Sie dennoch stichprobenartig, ob Ihr PVS auch bei ausgeschalteter Prüfung die bisher markierten Dauerdiagnosen auf die aktuelle Abrechnung übernimmt.

Grundlagen

Grundlage bleiben die bestehenden Kodierregeln des ICD-10-Katalogs. Diese wurden nicht verändert oder ergänzt. Die KBV hat lediglich Vorgaben definiert, wie diese Regeln im Praxisverwaltungssystem umgesetzt, geprüft und dargestellt werden. Dabei werden bereits bei Eingabe bestimmter Kodes automatisch Prüfungen wie der Kodier-Check im Hintergrund gestartet. Diese geben Ihnen bei Bedarf Hinweise zur korrekten Kodierung, ohne dass sie manuell nachgeschlagen werden müssen.

In einem ersten Schritt betrifft das folgende Diagnosebereiche:

  • Herzinfarkt,
  • Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus und
  • Bluthochdruckfolgen

 

Diese Indikationen spielen für die Gynäkologen zwar eine eher untergeordnete Rolle, können aber aufgrund der Funktionalitäten dennoch zu Prüfaufwand insbesondere bei den Dauerdiagnosen in der Praxis führen.

Prüfung von Diagnosen auf Eignung als Dauerdiagnose

Zusätzlich gibt es im Bereich der Dauerdiagnosen eine neue verpflichtend zu nutzende Funktion, die für Sie als Gynäkologen vermutlich eher selten zum Tragen kommen wird.

  • Für die Bereiche Herzinfarkt und Schlaganfall wird die bekannte Funktion der Setzung von Dauerdiagnosen ergänzt durch die Prüfung, ob die ausgewählte Diagnose tatsächlich als Dauerdiagnose geeignet ist.

 

Praxistipp

Auch wenn die neuen Funktionalitäten der Kodierunterstützung für Gynäkologen keine maßgeblichen Auswirkungen haben, sollten Sie sich die Zeit nehmen, um sich mit der Handhabung der Kodierunterstützung in Ihrem PVS vertraut zu machen. Die Umsetzung durch die Hersteller ist hier sehr unterschiedlich.

Passen Sie die Einstellungen zu Beginn so an, dass sie zu Ihren Praxisabläufen passen:

  • Stellen Sie ein, ob alle neuen Funktionen aktiviert werden sollen oder nur die verpflichtend zu nutzenden wie der Kodier-Check und die Prüfung der Eignung als Dauerdiagnose!
  • Wählen Sie aus, wann Ihnen die Ergebnisse der jeweiligen Prüfung angezeigt werden sollen: Direkt bei Kode-Eingabe oder zu einem späteren manuell wählbaren Zeitpunkt z.B. bei Erstellung der Probeabrechnung!
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