Höhere Kosten für Arztpraxen

Das Statistische Bundesamt hat eine aktuelle Analyse zu den Kosten und Ergebnissen von Arztpraxen im Jahr 2022 vorgelegt. Für die Auswertung wurden alle Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen und MVZ herangezogen. Davon ausgenommen sind Zahnarztpraxen und psychotherapeutische Praxen.

 

Diese Analyse zeigt, dass die Kosten von Arztpraxen stark gestiegen sind. Im Durchschnitt erhöhten sich die Aufwendungen pro Praxis um 11 % gegenüber dem Vorjahr. Parallel stiegen zwar auch die durchschnittlichen Einnahmen, allerdings nur um ca. 5,3 %.

Dadurch sank der Reinertrag der Praxen um insgesamt 1,5 % auf ca. 331.000 Euro. Im Vorjahr lag dieser noch bei 335.000 Euro. Der Reinertrag ist noch nicht der Gewinn oder das Einkommen einer Praxis. Von diesem sind Kosten z.B. für Alters- oder Krankenversicherung noch abzuziehen, um das Einkommen einer Praxis zu bestimmen.

Allerdings ist dieser Reinertrag stark von Praxen mit sehr hohen Einnahmen und Aufwendungen beeinflusst. Betrachtet man nur Praxen, die Einnahmen bis 487.000 EUR erzielen, liegt der Reinertrag nur noch bei ca. 230.000 Euro.

Blick auf gynäkologische Praxen

An der Erhebung beteiligten sich auch 350 Praxen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Die Entwicklung von 2021 zu 2022 stellt sich bei den ausgewerteten fachgleichen gynäkologischen Einzel- und Gemeinschaftspraxen etwas erfreulicher dar als in der Gesamtschau aller Praxen und der Reinertrag stieg im Durchschnitt sogar ein wenig:

Der größte Kostenblock bei den Aufwendungen sind in den gynäkologischen Praxen nach wie vor die Personalkosten mit ca. 159.000 EUR für Gehälter und Sozialaufwendungen. Im Durchschnitt werden also fast 30 % der Einnahmen wieder für Personal ausgegeben. In Einzelpraxen ist dieser Anteil mit 27,9 % etwas niedriger und in Gemeinschaftspraxen mit 31,9% etwas höher.

Die Personalkosten verteilen sich im Durchschnitt bei einer gynäkologischen Einzelpraxis auf fünf angestellte Beschäftigte. Davon sind ca. drei bis vier Mitarbeiter als MFA, MTA oder Krankenschwester tätig und die anderen als sonstige Beschäftigte.

Danach folgen mit jeweils ca. 6 % Aufwendungen für Miete und Leasing sowie sonstige betriebliche Aufwendungen.

Zusammenfassung

Zusammenfassend hat sich für die gynäkologischen Praxen im Vergleich zum Vorjahr kaum etwas verändert. Im Vergleich zu den Einnahmen sind die Aufwendungen etwas stärker gestiegen, wodurch der Reinertrag nur minimal gewachsen ist.

Jedoch sollte man diese Entwicklung im Blick behalten. Durch die nach wir vor anhaltende Inflation und die Tarifabschlüsse bei den MFA wird sich im Bereich der Aufwendungen nicht viel ändern. Betriebswirtschaftlich gesehen, ist es also Wert die Einnahmeseite zu stärken.

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