Update DiGA – was ist für die Verordnung zu wissen

Seit Oktober 2020 stehen Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) für die Regelversorgung von Patientinnen und Patienten zur Verfügung.

 

DiGA werden als Medizinprodukte der Risikoklasse I oder IIa der europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) klassifiziert, deren Hauptfunktion auf digitalen Technologien beruht und die eigenständig vom Patienten angewendet werden.

Durch die GKV werden die Kosten aber nur für digitale Anwendungen übernommen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wurden und im DiGA-Verzeichnis gelistet sind. Dieses enthält verordnungsrelevante Informationen u.a. zu Anwendungsgebieten, Kontraindikationen und Altersbereich der geeigneten Patienten.

DiGA werden wie Arzneimittel über das Muster 16 mittels der zugehörigen Pharmazentralnummer (PZN) verordnet. Über die PZN sind sowohl die Diagnose als auch die Verordnungsdauer verschlüsselt. Alternativ kann sich der Patient auch direkt an seine Krankenkasse wenden und einen Antrag auf Nutzung einer DiGA stellen. Die Krankenkasse genehmigt den Antrag, wenn die Indikation für den Einsatz der DiGA vorliegt. In der Regel genügt hierfür als Nachweis eine kurze ärztliche Bescheinigung. Die entsprechende Indikation kann hierbei auch aus den der Krankenkasse bereits vorliegenden Behandlungsunterlagen hervorgehen. Die Mehrzahl der DiGA wird jedoch ärztlich verordnet; auch die Krankenkassen präferieren diesen Weg.

Weitere Informationen und die zugehörigen Pharmazentralnummern finden Sie im DiGA-Verzeichnis des BfArM.

Wichtig

Die Verordnungskosten der DiGA werden aktuell nicht zusammen mit den Arzneimittelverordnungen im Rahmen statistischer Auffälligkeitsprüfungen wie z.B. der Prüfung nach Richtgrößen, Durchschnittswerten oder im Rahmen der Wirkstoffprüfung geprüft. Einzelfallprüfungen sollten bei einer kodierten Behandlungsdiagnose im Anwendungsgebiet der DiGA ebenfalls kaum vorkommen.

Grundsätzlich können alle niedergelassenen Ärzte DiGA unabhängig von der Indikation verordnen. Damit kann z.B. auch ein Gynäkologe eine DiGA zur Behandlung einer Depression oder zur Unterstützung einer Gewichtsreduktion verordnen.

 

Erster DiGA-Bericht der Krankenkassen

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) muss dem Bundesgesundheitsministerium einmal jährlich einen Bericht zur Nutzung der DiGA vorlegen. Dieser beinhaltet u.a. Angaben zur Altersstruktur der Anwender, dem geschlechterspezifischen Anwendungsverhalten und regionaler Unterschiede der Nutzung von DiGA. Im ersten Berichtszeitraum wurden rund 39.000 DiGA verordnet.

Am beliebtesten waren die DiGA

  • Kalmeda, 8.600 Nutzer, Tinnitus
  • Vivira, 8.000 Nutzer, orthopädische Beschwerden
  • Zanadio, 6.200 Nutzer, Adipositas

 

Frauen überwiegen als Nutzerinnen. Berlin ist Spitzenreiter bei der Nutzung von DiGA, gefolgt von NRW und Hamburg.

 

Zwei DiGA für die gynäkologische Onkologie

Mika war die erste App, die ins DiGA-Verzeichnis für die Therapiebegleitung von Patientinnen mit malignen Tumoren der Cervix uteri, des Uterus und der Ovarien aufgenommen wurde. Die App bietet evidenzbasierte Informationen zu den Erkrankungen und Therapiebegleitung in Form von validierten Maßnahmen wie Bewegungstrainings, Ernährungsempfehlungen und Achtsamkeitsübungen. Das Ziel sei – so der Hersteller Fosanis – die Patientinnen zu einem selbstbestimmten Leben mit der Erkrankung zu befähigen. Der Hersteller wirbt aktiv mit der Kooperation mit der Charité.

Mit Pro-React Onco können Patientinnen mit Mammakarzinom ihre Beschwerden eigenständig erfassen. In Abhängigkeit zur Erkrankung und der laufenden Therapie würden automatisiert Verhaltenshinweise gegeben, wie dringend die jeweiligen Beschwerden mit dem behandelnden Arzt besprochen werden müssen. Laut Unternehmensangaben können sich die behandelnden Ärzte so besser auf die anstehenden Kontrolltermine vorbereiten. Laut DiGA-Verzeichnis ist das Angebot in Deutsch und 13 weiteren Sprachen erhältlich.

Fazit

Digitale Gesundheitsanwendungen können auch in der gynäkologischen Praxis hilfreiche Behandlungs- und Therapieangebote für die Patientinnen darstellen.

Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche DiGA für Ihre Patientinnen in Frage kommen. Sie brauchen nicht befürchten, dass Sie aufgrund von DiGA-Verordnungen bei indikationsgerechtem Einsatz in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Arzneimittel geraten.

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