Übersicht zu den Corona-Sonderregelungen -
Was gilt jetzt noch?

Das neue Infektionsschutzgesetz ist in Kraft, seit dem 19.03.2022 bzw. regional nach Auslaufen der Übergangsfrist bis zum 02. April 2022 gelten nur noch Basismaßnahmen.

 

Dies bedeutet, dass auch die bundesweiten pandemiebedingten Sonderregelungen zur Versorgung der Patienten angepasst werden.

Welche Maßnahmen mit Relevanz für die gynäkologische Praxis auslaufen, angepasst werden oder fortgelten zeigt die nachstehende Übersicht.

Gültig bis 31.05.2022

 

Gültig bis 30.06.2022

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