Teil 1 - Vorsorgen, Empfängnisregelung und Chlamydien-Screening – Was muss die Gynäkologische Praxis bei der Abrechnung beachten?

Nach unbeweglichen Verhandlungen und drei Runden hat der Erweiterte Bewertungsausschuss mit Schiedsspruch am 14.09.2022 für das Jahr 2023 eine Erhöhung des Orientierungspunktwertes um 2% beschlossen. Damit liegt das Ergebnis weit unter den Forderungen der KBV, aber höher als die allgemein erwartete Nullrunde. Trotzdem reicht dies nicht aus, um die steigenden Kosten der Praxen zu decken. Und das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit der geplanten Abschaffung der Neupatientenregelung und der unbefristeten Bereinigung der offenen Sprechstunde wirft ebenfalls seine Schatten voraus.

 

Vor diesen Vorzeichen ist es sinnvoll, sich als gynäkologische Praxis noch einmal auf die Schwerpunkte der Versorgung, Beratung und Behandlung von Patientinnen zu konzentrieren und zu prüfen, ob bei der Abrechnung dieser Leistungen alles optimal läuft. In diesem Newsletter geben wir Ihnen noch einmal Hinweise, was bei der Abrechnung von Vorsorgen & Co. zu beachten ist, damit Sie das bestmögliche Honorarergebnis erreichen.

Im ersten Teil konzentrieren wir uns auf die Früherkennung von Krebserkrankungen. Im zweiten Teil beleuchten wir noch einmal die Beratung zur Empfängnisregelung und das Chlamydien-Screening.

Früherkennung von Krebserkrankungen

  • Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei der Frau – GNR 01760

 

  • Untersuchung zur Früherkennung des Zervixkarzinoms – GNR 01761

Die Früherkennung des Zervixkarzinoms umfasst neben den Leistungen der GNR 01760 zusätzlich die Materialentnahme für die zytologische Untersuchung.

 

Bei diesen beiden Früherkennungsuntersuchungen ist darauf zu achten, dass die beiden Leistungen nicht im gleichen Kalenderjahr abgerechnet werden dürfen. Die 01760 als auch die 01761 dürfen bei den unter 35-Jährigen jährlich abgerechnet werden.  Damit haben Sie also immer die Wahl zwischen den beiden Leistungen.

Bei den über 35-Jährigen ist die 01761 nur alle drei Jahre berechnungsfähig. Daher ist hier logisch, dass in den beiden Zwischenjahren die 01760 zur Abrechnung gelangt. Dementsprechend ergibt sich hier ein unterschiedlicher Ansatz der Ziffern im Verlauf. Dies kann sich so darstellen:

Fazit

Es lohnt sich, auf diese „gängigen“ Leistungen noch einmal genauer zu schauen. Häufig haben sich Abrechnungsprozesse eingeschliffen, die dazu führen, dass fehlerhaft abgerechnete Leistungen in der Richtigstellung durch die KV abgesetzt werden.

Quellen:

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