Lauterbach - Das eRezept kommt zum 1. Juli – wirklich?

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat mit seiner Ankündigung ein veritables Medienecho ausgelöst. Wenn man die Aussagen liest, denkt man wirklich, dass das eRezept unmittelbar vor dem flächendeckenden Start steht:

 

„Das eRezept ist endlich alltagstauglich. Zum 1. Juli 2023 können Patientinnen und Patienten das erste Mal das eRezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen. Bis Ende Juli werden voraussichtlich schon 80 % der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein. Wenn die Patienten ihre Versichertenkarte in den Apotheken in die Lesegeräte einstecken, liegt das E-Rezept dann bereits in der Datenbank vor. Es geht jetzt mit der Digitalisierung los.“

Zur Erinnerung. Die ersten Pläne zur Entwicklung eines eRezepts gehen auf das Jahr 20212 zurück. Im letzten Jahr sollte es dann nach mehrfacher Verschiebung des Starts endlich losgehen. Aber auch daraus wurde nichts. Beide Pilotregionen warfen das Handtuch. Erst stieg Schleswig-Holstein, dann auch Westfalen-Lippe aus dem Probelauf unter Alltagsbedingungen aus. Diagnose – nicht alltagstauglich. Da kaum ein Patient die eRezept-App der gematik aufgrund des komplizierten Authentifizierungs-Verfahrens nutzte, mussten die Praxen das eRezept ausdrucken. Das analoge Muster 16 wurde durch ein analoges sog. Token ersetzt. Das konnte es nicht sein. Die KV Westfalen-Lippe forderte, dass es möglich sein müssen, das eRezept über die eGK einzulösen. Die gematik gelobte, diesen Weg zu realisieren. Im Februar geben die Datenschützer endlich gründes Licht. Als erste Krankenkasse setzte die Techniker Krankenkasse Mitte Mai die Einlösung des eRezepts via eGK um.

Der Fahrplan

Das Bundesgesundheitsministerium plant eine gesetzliche Regelung, dass Rezepte ab Januar 2024 elektronisch einzulösen sind. Damit das komplikationslos gelingt, hat die gematik beschlossen, dass auch 2023 zunächst die beiden KVn Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe starten sollen, bevor ab Januar der bundesweite Roll-out beginnen soll. Deshalb hat auch die KBV umgehend auf die Ankündigungen des Ministers reagiert und klargestellt: „Um Missverständnissen und falschen Erwartungen vorzubeugen. Derzeit sind die Details noch unklar, wie das eRezept in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte eingelöst werden kann … Die Kommunikation seitens des Ministers ist unglücklich, da der Eindruck erweckt wird, ab 1. Juli könne bundesweit in allen Arztpraxen das eRezept ausgestellt werden.“

Auch der Deutsche Apothekerverband reagierte verschnupft und bewertete die Kommunikation des Ministers als „missverständlich und irreführend“, da alle Apotheken seite dem 1. September 2022 technisch in der Lage seien, eRezepte über die beiden bisher existierenden Wege (eRezept-App und Token) einzulösen und zu beliefern. Bis Ende Juli seien die Apotheken dann auch bereit, die Einlösung über die eGK anbieten zu können.

Was ändert sich für Praxen?

Für Praxen ändert sich hingegen ab Juli erstmal wenig. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte am Dienstag eine unglückliche Kommunikation Lauterbachs. Der Minister erwecke mit der Ankündigung, das E-Rezept starte zum 1. Juli, den Eindruck, dass auch alle Praxen ab Juli E-Rezepte ausstellen könnten.

Hausärzteverband ist skeptisch

Auch der Deutsche Hausärzteverband äußert sich eher kritisch und mahnt insbesondere eine praxistaugliche Umsetzung des eRezepts an. Er sieht insbesondere, die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme in der Pflicht, eine praxistaugliche Implementierung zu gewährleisten. Aufgrund der Erfahrungen mit der eAU sei man hier aber nicht besonders optimistisch. Man habe einen digitalen Prozess, der Vorgang dauere aber länger als mit der Papierversion.

Dies wird gestützt durch die Ergebnisse des Bürokratieindex für die vertragsärztliche Versorgung der KBV aus dem letzten Jahr. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der jährlich ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen entsteht damit ein zusätzlicher Bürokratieaufwand in den Praxen in Höhe von etwa 1,25 Millionen Stunden.

Fazit für die Praxis

Auf dem Hauptstadtkongress Mitte Juni gab es die Ankündigung, dass einzelne KVn jetzt schneller mit Tests starten wollten. Für alle Praxen lohnt sich aber ganz sicher, sich mit dem Thema eRezept weiter auseinanderzusetzen und die Abläufe nach dem Sommer testweise bei einzelnen Verordnungen durchzuspielen, um sich mit den Prozessen vertraut zu machen. Wir werden Sie über den weiteren Fortgang, insbesondere über die Ergebnisse und Praxistipps auf der Basis der Pilot-KVn auf dem Laufenden halten.

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