Honorarverhandlungen abgeschlossen – Orientierungspunktwert steht!
Nachdem die KBV eine Steigerung des OW von 5,7 % gefordert hatte und die Kassenseite lediglich eine Erhöhung von 1,6 % anbot, haben sich beide Seiten jetzt in der dritten Verhandlungsrunde auf eine Anhebung wie im letzten Jahr um 3,85 % geeinigt. Der OW liegt im Jahr 2025 dann bei 12,3934 Cent. Damit fließen laut Berechnung der KBV für 2025 zusätzlich rund 1,7 Milliarden Euro in die ambulante Versorgung. Insgesamt werden die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung ihrer Versicherten in der ambulanten Versorgung im Jahr 2025 voraussichtlich rund 49 Milliarden Euro ausgeben.
Es handelt sich um einen klassischen Kompromiss, der anders als in den Vorjahren nicht im Erweiterten Bewertungsausschuss als Schiedsspruch des Unparteiischen Vorsitzenden Professor Wasem fiel. Die Selbstverwaltung hat demnach Handlungsfähigkeit bewiesen.
Bei der Bewertung des Ergebnisses ist zur berücksichtigen, dass im Gegensatz zu Tarifverhandlungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern das Verfahren inklusive des Zeitplans gesetzlich vorgegeben ist.
§ 87 Absatz 2g SGB V regelt, welche Faktoren in die Anpassung des OW eingehen dürfen:
- die Entwicklung der für Arztpraxen relevanten Investitions- und Betriebskosten
- Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven
- die allgemeine Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen
Entsprechend eng ist das Korsett für den Verhandlungsspielraum geschnürt.
KBV und Krankenkassen haben erstmalig die letztes Jahr vereinbarte Regelung angewendet, die Tarifabschlüsse der Medizinischen Fachangestellten (MFA) nicht mehr mit einer zweijährigen Verzögerung, sondern im gleichen Jahr bei den vertragsärztlichen Honorarabschlüssen zu berücksichtigen. Die Parteien haben dieses Jahr vereinbart, diese Regelung in den Folgejahren beizubehalten, um die Kostensituation in Arztpraxen in der angespannten Personalsituation zeitnah zu berücksichtigen bzw. zu entlasten.
Veränderung von Morbidität und Demografie
Bereits im August hatte der Bewertungsausschuss die Empfehlungen zu den regionalen Veränderungsraten von Morbidität und Demografie beschlossen. Sie bilden neben dem Orientierungswert die Grundlage für die regionalen Honorarabschlüsse. Diese definieren den Topf, der für die ambulante Behandlung zur Verfügung steht.
Wie auch in den letzten Jahren zeigen die Stadtstaaten aufgrund des überproportional hohen Zuzugs gesunder Versicherter einen insgesamt negativen Trend. Der Speckgürtel der Hauptstadt beschert Brandenburg ein insgesamt negatives Ergebnis, welches im Gegensatz zum Ergebnis einer älter und kränker werdenden Bevölkerung in den östlichen Bundesländern steht. In den westlichen Bundesländern liegt Baden-Württemberg bundesweit an der Spitze. Damit steht im Südwesten für die Versorgung der Patienten mehr Geld zur Verfügung als z.B. im benachbarten Bayern.
Quellen:
- Deutsches Ärzteblatt, 16.09.2024
- https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/154295/Vertragsaerzte-erhalten-Plus-von-1-7-Milliarden-Euro-fuer-die-ambulante-Versorgung?rt=f992fd82c2bbe1e6f73e2c8ad788ef89
- Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 732. Sitzung am 22. August 2024 zu Empfehlungen zur Vereinbarung von Veränderungen der Morbiditätsstruktur nach § 87a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB V gemäß § 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SGB V für das Jahr 2025
- https://www.kbv.de/media/sp/HON_2024-08-22_BA_732_BeeG_Veraenderungsraten_2025.pdf