Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte für Krankenhausreform

Der monatelange Streit zwischen Bund und Ländern über die geplante Krankenhausreform hat ein vorläufiges Ende gefunden. Beide Seiten einigten sich jetzt auf ein detailliert formuliertes Eckpunktepapier, welches die Basis für einen Gesetzesentwurf bildet, den das BMG nach der Sommerpause vorlegen will. Damit versucht der Bundesgesundheitsminister auch den vereinbarten Zeitplan einzuhalten, wonach das Gesetz im Januar 2024 in Kraft treten soll. Damit soll das befürchtete unkontrollierte Kliniksterben abgewendet und ein neues Finanzierungssystem bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung auf den Weg gebracht werden.

 

Neue Finanzierung und Qualitätssicherung

Im Kern geht es bei der Klinikreform darum,

  • das DRG-Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um den finanziellen Druck zur Fallzahlsteigerung zu mindern.
  • Daher sollen Pauschalen für das Vorhalten von Leistungen eingeführt werden, die 60 % der Erlöse absichern. Damit sollen auch kleinere Krankenhäuser über diese Basisfinanzierung eine Existenzsicherung erhalten.
  • Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein. Diese Gruppen, deren Qualitätsanforderungen die Kliniken erfüllen müssen, legen fest, welche Behandlungen sie überhaupt anbieten und abrechnen dürfen. Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen gewährleisten.

Minister Lauterbach ist es sehr wichtig, Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken zu veröffentlichen. Dabei soll die Einteilung der Kliniken in Versorgungsstufen (Level) und die Verteilung der Leistungsgruppen pro Klinik für die Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Die Grundlage bildet ein vom Hauptgesetz der Klinikreform abgekoppeltes eigenständiges Transparenzgesetz, welches der Bund allein auf den Weg bringen kann.

Sektorübergreifende Versorgung

Im Eckpunktepapier nehmen die Krankenhäuser der Versorgungsstufe Ii einen großen Raum ein. Hier setzen Bund und Länder große Hoffnungen, dass mit diesem neuen Typus grundversorgender Krankenhäuser mit neuen pflegerischen Angeboten und kombiniert mit einem integrierten ambulanten Behandlungsangebot von niedergelassenen Haus- und Fachärzten und anderen Gesundheitsberufen eine wohnortnahe medizinische und pflegerische Versorgung gewährleistet werden kann. Diese Häuser nehmen nicht an der Notfallversorgung teil und werden damit grundsätzlich nicht vom Rettungsdienst angefahren.

Level Ii-Krankenhäuser

  • sollen im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung im Verbund mit anderen Kliniken eine zentrale Rolle einnehmen.
  • können auch von Pflegepersonal geleitet werden.
  • sollen insbesondere durch die Umwandlung bisheriger Krankenhäuser entstehen, könnten sich aber auch aus ambulanten Versorgungsmodellen heraus entwickeln.
  • sollen allgemeine stationäre Behandlungen der Fachrichtungen Allgemeinmedizin oder Geriatrie anbieten. Zusätzlich können Betten in der Inneren Medizin und Chirurgie vorgehalten werden.
  • sollen telemedizinische Leistungen, wie Telekonsile oder telemedizinische Fallbesprechungen erbringen können.
  • und sollen folgende weitere Leistungen erbringen können:
    • Ambulante Leistungen von ermächtigten Klinikärzten,
    • Leistungen des AOP-Katalogs nach § 115b SGB V,
    • Leistungen nach 115f SGB V (Hybrid-DRGs),
    • belegärztliche Leistungen sowie
    • Pflegeleistungen, insbesondere Übergangspflege nach § 39e SGB V und Kurzzeitpflege.

Niedergelassene Haus- und Fachärzte, die für Ii-Krankenhäuser Leistungen erbringen, rechnen diese über den EBM bzw. die GOÄ ab.

Fazit

Im Laufe der Diskussion wurden aus den grundversorgenden Krankenhäusern ohne Notfallambulanz Sektorübergreifende Versorger, die eine Vielzahl von Leistungen anbieten sollen. Diese Krankenhäuser werden die in sie gesetzten Erwartungen aber nur erfüllen können, wenn es gelingt, niedergelassene Haus- und Fachärzte in die Leistungsstruktur mit entsprechenden Angeboten einzubinden. Die Option, die Leistungen über den EBM mit den üblichen Limitierungen der regionalen Honorardeckel zu erbringen, wird bei den meisten Ärzten nur ein müdes Lächeln als Reaktion hervorrufen. Ohne zusätzliche finanzielle Anreize für die Niedergelassenen bleiben die Sektorübergreifenden Versorger eine gesundheitspolitische Fata Morgana.

X

Sie haben bereits einen Campus-Login?

Jetzt einloggen!

DocCheck Login


Sie haben noch keinen Campus-Login?

Dann registrieren Sie sich jetzt und erhalten Zugriff auf alle Dokumente und Medien!
Unseren Newsletter erhalten Sie, wenn Sie unten einen Haken setzen.
Falls Sie Ihr Passwort nicht mehr wissen, können Sie es hier zurücksetzen. 

CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.