BMG legt Eckpunkte für das Entbürokratisierungsgesetz im Gesundheitswesen vor

Zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Eckpunktepapier erarbeitet. Die Empfehlungen betreffen den ambulanten und stationären Sektor, den Arzneimittel- und Hilfsmittelbereich, die Langzeitpflege sowie die Digitalisierung. Gesetzlich vorgesehen sollte das BMG bis zum 30. September 2023 entsprechende Empfehlungen erarbeiten.

Die Ausgangslage

Alle Akteure im Gesundheitswesen stöhnen unter der Last bürokratischer Maßnahmen und fordern seit langem eine effektive Reduktion bzw. eine Streichung unnötiger bürokratischer Maßnahmen. Insbesondere in der ambulanten Versorgung wirken sich der spürbare Fachkräftemangel, die zunehmende Verdichtung in Kombination mit einer verstärkten Inanspruchnahme negativ auf die Versorgungsleistung der Praxen aus. So lässt die KBV kontinuierlich die Belastung durch Bürokratie über den sog. Bürokratieindex berechnen. Für 2020 wurden durch Bürokratie der Versorgung im Durchschnitt 61 Tage entzogen.

Eckpunkte des BMG

Laut BMG umfasst das Eckpunktepapier Maßnahmen, die in der aktuellen Legislaturperiode bereits auf den Weg gebracht wurden oder sich in laufenden Gesetzgebungsverfahren befinden. Darüber hinaus sichert das BMG zu, die Empfehlungen kontinuierlich zu prüfen, um den Abbau von nicht notwendiger Bürokratie im Gesundheitswesen voranzutreiben.

Maßnahmen in der ambulanten Versorgung

Einige ausgewählte Maßnahmen haben wir Ihnen zusammengefasst:

  • Konkret soll es eine Anpassung der Regelungen für die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes geben. Um die kinderärztlichen Praxen zu entlasten, soll der § 45 SGB V so geändert werden, dass erst ab dem 4. Tag der Erkrankung des Kindes ein ärztliches Zeugnis notwendig wird.
  • Zudem soll durch digitale Maßnahmen das Zulassungsverfahren für Vertragsärzte sowie Eintragungen in das Arztregister entbürokratisiert werden.
  • Der Zeitraum, in dem die genehmigungsfreie Vertretung eines Arztes möglich ist, soll von drei auf sechs Monate verlängert werden.
  • Beim Thema der Prüfungen und Regresse wird das BMG noch nicht sehr konkret. Im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung soll die regional bei 30 bis 50 Euro liegende Bagatellgrenze bei Arznei- und Heilmitteln bundesweit angehoben werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kosten des Prüfverfahrens in einem angemessenen Verhältnis zu der Höhe eines möglichen Regresses stehen.
  • Bei der Begrenzung von Prüfanträgen im Rahmen der Abrechnungsprüfungen nennt das Papiereine Bagatellgrenze von 30 Euro.
  • Die Teilnehme an Anhörungen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen soll in Zukunft auch auf digitalem Weg möglich sein.
  • Weitere Empfehlungen sehen eine vollständige Digitalisierung der vertragsärztlichen Überweisungen und eine Übermittlung via KIM (Kommunikation im Medizinwesen) vor. Bei einer konservativen Einschätzung von 10 % Aufwandsersparnis, würde es laut BMG zu einer Einsparung von 60 Mio. Euro im Jahr kommen
  • In dem Papier werden Entlastungen für den Bereich der Psychotherapie durch den Wegfall des zweistufigen Antragsverfahrens für die Kurzzeittherapie sowie Vereinfachungen beim Konsiliarbericht als Vereinfachung aufgeführt.

 

Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen davon es dann tatsächlich ins Gesetz schaffen.

 

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