Praxisverwaltungssysteme – Fluch oder gut funktionierendes Arbeitsmittel?
Nur wenige PVS werden diesen Anforderungen gerecht. Das hat das Zentralinstitut für Kassenärztliche Versorgung (Zi) jetzt in einer Umfrage bestätigt. Im März und April wurden Daten von mehr als 10.000 Ärzten und Psychotherapeuten ermittelt, welche PVS einen systematisch höheren Anteil zufriedenerer Nutzer haben und die ihr System auch weiterempfehlen würden. Dabei liegen nur 15 von 39 PVS mit mindestens 20 Bewertungen im positiven Bereich. Darunter sind nicht die großen Anbieter zu finden, die auch weit verbreitet sind.
Nachfolgend eine alphabetische Liste von 15 PVS mit vermehrter Weiterempfehlung. Die farbliche Hervorhebung zeigt Ihnen, welche PVS sich unter den TOP-20 Systemen befinden, die in der gynäkologischen Praxis die höchsten Installationszahlen haben.
Drei von vier Arztpraxen würden ihre aktuelle Software nicht weiterempfehlen und rund die Hälfte der befragten Praxen ist unzufrieden. Die Bereitschaft, die Software zu wechseln, ist mit etwa 65% bei den unzufriedenen Nutzern hoch.
Die Unzufriedenheit ist insbesondere auf Ausfälle der Software, die mehrmals pro Woche oder sogar täglich zu Störungen im Praxisablauf führen, zurückzuführen. Nicht immer ist dies auf die Software zurückzuführen. Die Gründe dafür können auch im Konnektor oder der TI liegen.
Ein Wechsel der Software ist mit einem hohen Aufwand in der Praxis verbunden. Trotzdem sind die Praxen, die gewechselt haben, anschließend mit dem neuen System meist zufriedener und würden es auch weiterempfehlen. Alle Probleme lassen sich mit einem Wechsel aber nicht beheben.
Um den Praxen einen Wechsel zu erleichtern und sich für einen anderen Anbieter entscheiden zu können, hat die KBV vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, eine Rahmenvereinbarung mit den PVS-Herstellern zu erstellen. In dieser sind verschiedene Anforderungen zu Leistungspflichten, Preisen, Laufzeiten und Kündigungsfristen geregelt. So ist für den Abschluss der Rahmenvereinbarung neben der grundlegenden Zertifizierung durch die KBV auch die Erfüllung von darüberhinausgehenden Anforderungen, wie die Bereitstellung von Updates online oder die Vorhaltung bestimmter Support- und Serviceleistungen zu erfüllen.
PVS-Hersteller, die diese Anforderungen erfüllen, erhalten das Gütesiegel „PVS mit KBV-Vertrag“. Der Abschluss dieser Rahmenvereinbarung ist für die PVS-Hersteller freiwillig und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Sobald die ersten Rahmenvereinbarungen abgeschlossen sind, können sich die Praxen auf der Homepage der KBV dazu informieren. Diese erhalten somit mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zu den verschiedenen PVS und können sich über Produkt- und Servicequalität informieren.