Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz stärkt Ärzten den Rücken gegenüber Praxissoftware-Herstellern

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird die gematik auf neue Füße stellen und in eine Digitalagentur umwandeln. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG), welches am 17. Juli vom Bundeskabinett verabschiedet und an das Parlament für die weitere Beratung überstellt wurde.

 

Für die Praxen ist der Abschnitt besonders interessant, der die Rechte von Praxen gegenüber Anbietern von Praxissoftware und Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) deutlich stärkt. Grundsätzlich soll der Wechsel des Praxisverwaltungssystems (PVS) einfacher möglich werden. Viele Ärzte hadern mit ihrem PVS, das hat die aktuelle Erhebung des Zentralinstituts für Kassenärztliche Versorgung (Zi) eindrucksvoll gezeigt. Die Preispolitik mancher Anbieter hat viele Ärzte auf die Palme gebracht und auch die KBV auf den Plan gerufen. Die Hürden sowie die damit verbundenen Kosten für einen Wechsel des PVS sind hoch. Weiterhin spielt auch die Angst vor Datenverlust bei der Migration eine Rolle.

Die KBV bietet PVS-Herstellern die Möglichkeit, sich Anwenderfreundlichkeit und Mindeststandards durch ein entsprechendes Zertifikat als Qualitätsmerkmal bescheinigen zu lassen. Bisher hat aber kein PVS-Hersteller diese Möglichkeit genutzt. Es liegt auf der Hand, dass dies für das Ministerium die Handhabe darstellt, die Themen gesetzlich zu regeln.

Keine Zusatzkosten beim PVS-Wechsel

Ein PVS-Wechsel soll in Zukunft reibungslos und ohne Zusatzkosten möglich sein. Entstehen den Praxen bei einem Wechsel Kosten, weil z.B. die Daten nicht interoperabel zur Verfügung gestellt werden, sollen die Hersteller die tatsächlich anfallenden Kosten übernehmen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen wechselwillige Praxen in Zukunft beraten können. Um die Transparenz zu erhöhen, sollen vergleichende Leistungsübersichten für Anwenderfreundlichkeit und Kosten der Systeme veröffentlicht werden. Die gematik soll zudem die Nutzerfreundlichkeit der PVS zertifizieren.

Bußgelder für TI-Anbieter

In der Vergangenheit wurden Fristen der gematik zur Umsetzung von Leistungen der TI gerissen, da die Hersteller nicht in der Lage waren, die Dienste fristgerecht anzubieten. Dies kann in Zukunft mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro pro Jahr sanktioniert werden.

Für die Ärzte war es bisher auch ein großes Ärgernis, dass die einzelnen TI-Anwendungen häufig instabil laufen und in der Praxis nicht in vollem Umfang nutzbar sind. Die gematik soll zu einem Kompetenzzentrum für Interoperabilität weiterentwickelt werden. Die Hersteller müssen Stabilität und Anwenderfreundlichkeit der Anwendungen sowie die Leistungsfähigkeit durch Erfüllung der quantitativen und qualitativen Anforderungen für den praktischen Einsatz dann durch ein gematik-Zertifikat nachweisen. Dies können die Praxen online einsehen.

Gematik in Zukunft auch Produktentwickler

Generell soll die gematik künftig zwei verschiedene Rollen einnehmen können. Neben der Setzung von Standards für Entwicklung und Bereitstellung digitaler Anwendungen, soll sie Komponenten und Dienste, die zentral und nur einmalig vorhanden sein können, in eigener Verantwortung entwickeln und betreiben dürfen.

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